EU-Gesundheitsunion soll Umgang mit COVID-19 erleichtern

Kommission: Test- und Impfstrategien der Mitgliedstaaten aufeinander abstimmen

Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2020 ein zusätzliches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das dazu beitragen soll,
  • die Ausbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen und
  • die Resilienz des EU-Binnenmarktes zu erhöhen.
Konkret zielen die Maßnahmen darauf ab, die Ausbreitung des Virus besser zu verstehen und wirksamer darauf zu reagieren. Hierzu sollen
  • verstärkt zielgerichtete Tests durchgeführt,
  • die Nachverfolgung von Kontaktpersonen gefördert,
  • Impfkampagnen besser vorbereitet und
  • der Zugang zu unerlässlichen Versorgungsgütern wie Impfausrüstung aufrechterhalten werden.

Weiters sollen der Güterverkehr für alle Waren im Binnenmarkt und ein sicherer Reiseverkehr künftig wieder erleichtert werden. Die damit verbundenen konkreten Schritte werden in der Mitteilung der Kommission über zusätzliche Maßnahmen gegen COVID-19 werden hier auszugsweise dargelegt.


Verbesserung des Informationsflusses für fundierte Entscheidungen

  • Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie der Kommission zwecks Verbesserung des Datenaustausches auf EU-Ebene alle relevanten Daten nach einheitlichen Kriterien zu übermitteln. In einem modernisierten ECDC-Onlineportal sollen bis Ende April 2021 alle Schlüsseldaten erfasst werden.

Einführung wirksamerer und schnellerer Tests

  • Zur Förderung eines gemeinsamen Ansatzes und eine bessere Effizienz der Teststrategien verabschiedet die Kommission eine Empfehlung über COVID-19-Teststrategien und den Einsatz von Antigen-Schnelltests. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis Mitte November 2020 nationale Teststrategien vorzulegen, deren Analyse bis Ende November 2020 erfolgen soll.
  • Die Kommission mobilisiert 100 Mio. EUR im Rahmen des Soforthilfeinstruments, um Antigen-Schnelltests direkt zu beschaffen und an die Mitgliedstaaten auszuliefern. Parallel dazu sorgt die Kommission mit einer gemeinsamen Auftragsvergabe für eine zweite Zugangsmöglichkeit zu solchen Tests.
  • Bei Bedarf sollen Reisende bei Reisen innerhalb der EU die Möglichkeit erhalten, sich nach ihrer Ankunft am Zielort testen zu lassen. Die Notwendigkeit für eine gegenseitige Anerkennung von Tests, die in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden, wird - insbesondere im beruflichen Kontext - betont.

Umfassende Nutzung von Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps über Grenzen hinweg

  • Die Kommission plädiert dafür, dass alle Mitgliedstaaten wirksame und kompatible Apps einführen, um ein EU-weites System zu ermöglichen.


Wirksame Impfung

  • Im Rahmen der EU-Strategie für COVID-19-Impfstoffe handelt die Kommission Vereinbarungen mit Impfstoffherstellern aus, damit Impfstoffe den Menschen in Europa und weltweit zur Verfügung gestellt werden können, sobald ihre Sicherheit und Wirksamkeit erwiesen ist. Impfstoffe müssen, sobald sie verfügbar sind, verteilt und so eingesetzt werden, dass die größtmögliche Wirkung erzielt wird.
  • Die Kommission hat am 15. Oktober  2020 die wichtigsten Schritte dargelegt, die die Mitgliedstaaten unternehmen müssen, um voll und ganz vorbereitet zu sein; dazu gehört auch die Entwicklung nationaler Impfstrategien. Sie wird dazu einen gemeinsamen Rahmen für die Berichterstattung erarbeiten und eine Plattform zur Überwachung der Wirksamkeit der nationalen Impfstrategien einrichten. Im Sinne des Austausches bewährter Verfahren werden die Schlussfolgerungen der ersten Überprüfung nationaler Impfpläne Ende November 2020 vorgestellt.

Wirksame Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern

  • Die Kommissin empfiehlt, dass alle Mitgliedstaaten Kommunikationskampagnen gegen falsche, irreführende und gefährliche Informationen durchführen sollten. Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie ist es nach Beobachtung der Kommission wichtig, dass die Maßnahmen von der breiten Öffentlichkeit mitgetragen werden. Dafür sollte klar formuliert werden, dass die Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen, die in der EU zugelassen werden, Priorität haben. Im Hinblick auf COVID-19 erinnert die EU-Kommission daran: „Impfstoffe allein retten keine Menschenleben, Impfen dagegen schon.“

Sicherung der Grundversorgung

  • Die Kommission hat eine neues Verfahren für die gemeinsame Auftragsvergabe für Impfausrüstungen auf den Weg gebracht.
  • Damit Mitgliedstaaten einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu den Instrumenten erhalten, die zur Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von COVID-19-Infektionen notwendig sind, verlängert die Kommission zudem die vorübergehende Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern bis Ende April 2021.
  • Die Kommission schlägt außerdem vor, dass Krankenhäuser und Ärzte keine Mehrwertsteuer auf Impfstoffe und Test-Kits entrichten müssen, die zur Bekämpfung des Coronavirus verwendet werden.


Erleichterung des sicheren Reiseverkehrs

  • Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des Rates für eine einheitliche und koordinierte Vorgehensweise in Bezug auf Einschränkungen der Freizügigkeit vom 13. Oktober 2020 voll und ganz umzusetzen. An den Binnengrenzen im Zusammenhang mit COVID-19 angewandte Kontrollmaßnahmen sollten aufgehoben werden.
  • Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) und das ECDC erarbeiten ein Testprotokoll für Reisende, das von Gesundheitsbehörden, Fluggesellschaften und Flughäfen genutzt werden soll. Die Kommission wird außerdem in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Agenturen unter Mitwirkung des ECDC ein gemeinsames Konzept für Quarantänemaßnahmen entwickeln, das im November 2020 vorgestellt werden soll.
  • Die Mitgliedstaaten sollen sich auf die Einführung und Verwendung eines gemeinsamen digitalen EU-Reiseformulars im Dezember 2020 vorbereiten.
  • Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, damit „Re-open EU“ zur einzigen Anlaufstelle für Informationen über Gesundheitsmaßnahmen und Reisemöglichkeiten in der gesamten EU wird. Eine Re-open-EU-App für Handys wird derzeit entwickelt.

Was die Beschränkungen für nicht unbedingt notwendige Reisen aus Nicht-EU-Ländern in die EU betrifft, so legt die Kommission Leitlinien dazu vor, welche Personenkategorien als wesentlich gelten und daher von Beschränkungen ausgenommen werden sollen. Dies wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Empfehlung des Rates über vorübergehende Reisebeschränkungen für die EU kohärent umzusetzen. Ferner fordert die Kommission die Mitgliedstaaten einmal mehr auf, gegenseitige Besuche von in stabilen Beziehungen lebenden Personen zu erleichtern.


Ausweitung der „grünen Korridore“ auf alle Verkehrsarten

  • Die Einführung grüner Korridore („Green Lanes“), die vor allem im Straßengüterverkehr das Passieren von Grenzen in weniger als 15 Minuten ermöglichen, hat seit März 2020 dazu beigetragen, die Versorgung mit Waren und das Wirtschaftsgefüge der EU aufrechtzuerhalten.
  • Die Kommission schlägt vor, das Konzept der grünen Korridore auszuweiten, um sicherzustellen, dass der multimodale Verkehr unter anderem im Bereich der Güterbeförderung per Bahn, Schiff oder Flugzeug reibungslos funktioniert und bietet zusätzliche Orientierungshilfen für die praktische Anwendung, etwa in Bezug auf elektronische Unterlagen und die Verfügbarkeit von Raststätten und Tankstellen. Die Mitgliedstaaten sollen einen freien Warenverkehr ohne Unterbrechungen im gesamten Binnenmarkt sicherstellen.

Nächste Schritte

Die Kommission kündigt für November/Dezember 2020 ein Paket von Initiativen an, mit dem das Grundgerüst einer Europäischen Gesundheitsunion geschaffen werden soll.


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