Verkehr: 2021 wird Europäisches Jahr der Schiene

EU-Kommission kündigt für 2021 Initiative für Korridore im Schienenverkehr an

Mit der zweitniedrigsten Zahl an Passagier-Todesfällen pro Kilometer gehört nach dem Flugverkehr der Eisenbahnverkehr in Europa zu den sichersten Verkehrsträgern. Gleichzeitig ist er auch das nachhaltigste Verkehrsmittel. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur entfielen im Jahr 2017 nur 0,5% der gesamten Treibhausgasemissionen der EU auf den Eisenbahnsektor.

Im Anschluss an den Vorschlag der Kommission, 2021 zum Europäischen Jahr der Schiene auszurufen, hat sich der deutsche Ratsvorsitz dessen Vorbereitung gewidmet. Im Europäischen Jahr der Schiene werden in ganz Europa Veranstaltungen und Kampagnen stattfinden, um für den Schienenverkehr als nachhaltige, innovative und sichere Lösung für die Mobilität der Europäerinnen und Europäer zu werben.
Der Ausschuss der Regionen hat die Initiative für ein Europäisches Jahr der Schiene im Zuge der Plenartagung vom 12. bis 14. Oktober 2020 aus Sicht der Regionen, Städte und Gemeinden begrüßt und sich dafür ausgesprochen, dass die Regionen an den regelmäßig von der Europäischen Kommission anberaumten Koordinierungssitzungen für Maßnahmen zum Europäischen Jahr der Schiene eingebunden werden.

Die EU‑Organe arbeiten derzeit an Verbesserungen der Vorschriften zum Schutz der Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen Bestimmungen über:
  • Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen;
  • bessere Informationen über Rechte;
  • bessere Ausstattung für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen.
Im Anschluss an die Verhandlungen mit dem Parlament hat der Rat im Oktober 2020 eine informelle Einigung über den Vorschlag angenommen. Nachdem das Parlament über die Rechtsvorschriften abgestimmt hat und die Überarbeitung abgeschlossen ist, werden diese dazu beitragen, den Schienenverkehr als zugänglichen und nachhaltigen Verkehrsträger in Europa zu fördern.

Am 21. Oktober 2020 haben die EU‑Botschafterinnen und EU‑Botschafter eine Reform gebilligt, die die Rechte aller Bahnreisenden, insbesondere von Bahnreisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, stärken wird. Mit den aktualisierten Bestimmungen werden die Vorschriften in Bezug auf die Weiterreise mit geänderter Streckenführung verstärkt und die Mitnahme von Fahrrädern im Zug erleichtert. Sie werden auch die Nutzung von Durchgangsfahrkarten fördern, womit der Schutz im Fall verpasster Anschlussverbindungen verbessert wird. Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament hatten am 1. Oktober 2020 eine vorläufige Einigung über die Reform erzielt. Die förmliche Zustimmung von Rat und Europäischem Parlament wird in den kommenden Wochen erwartet.

Die Förderung der Nachhaltigkeit ist eines der Hauptziele der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF). Als zentraler Finanzierungsmechanismus für Investitionen in EU-Verkehrssysteme wird die CEF zur Dekarbonisierung des Mobilitätssektors und somit zur Verwirklichung der bis 2050 angestrebten Klimaneutralität beitragen. Die Annahme des neuen CEF-Programmes für den Zeitraum 2021-2027 wird von den abschließenden Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt abhängen.

Im Arbeitsprogramm für 2021 kündigt die Kommission zudem eine Initiative für Korridore im Schienenverkehr an. Die Verordnung über Güterverkehrskorridore soll überarbeitet werden und Maßnahmen zur Förderung des Personenverkehrs auf der Schiene sollen vereinbart werden. Die Vorschläge will die Kommission im 3. Quartal 2021 vorlegen.

Viertes Eisenbahnpaket ist am 31. Oktober 2020 in Kraft getreten

Am 31. Oktober 2020 sind neue EU-weit harmonisierte Verfahren im Rahmen des 4. Eisenbahnpakets in Kraft getreten. Die neuen Regeln sollen den Bahnverkehr effizienter, sicherer, erschwinglicher und attraktiver machen, denn er übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrs. Ziel ist mehr Interoperabilität sowie eine größere Zuverlässigkeit und Kapazität des europäischen Schienennetzes. Beispielsweise werden die neuen vereinfachten Prozesse zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Branche führen, da es für Eisenbahnunternehmen und Hersteller einfacher wird, innovative Technologie in mehr als einem Mitgliedstaat zu betreiben oder zu verkaufen. Darüber hinaus sieht das Paket eine stärkere Rolle der Eisenbahnagentur der EU vor, die seit 31. Oktober 2020 Europas gemeinsame Zertifizierungsstelle für Schienenfahrzeuge und Eisenbahnverkehrsunternehmen ist.

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