EU-Haushalt: Rat und Europäisches Parlament ringen um Einigung

Leitlinien der EU-Kommission bieten Orientierungspunkte für die Erstellung nationaler „Aufbau- und Resilienzpläne“

In den kommenden Wochen ringen die beiden Ko-Gesetzgeber Europäisches Parlament und Rat um eine Einigung über die konkrete Ausgestaltung des künftigen EU-Haushalts. Davon betroffen sind sowohl die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen für die EU-Förderperiode 2021-2027 als auch die Frage, wie der EU-Haushalt 2021 (der bereits in die neue EU-Förderperiode fällt) aussehen soll.

Während im Zuge des Gipfeltreffens der 27 Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat) im Juli 2020 eine Einigung über die Gesamthöhe der Mittelausstattung für den nächsten Siebenjahreszeitraum erzielt werden konnte, geht es bei den jetzt laufenden interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament unter Teilnahme der Europäischen Kommission (so genannte Triloge) um die nähere Ausgestaltung der Programme, wie u. a. um die genauen Umsetzungsmodalitäten und die endgültige Festlegung der Höhe der Mittelausstattung der Einzelprogramme im Rahmen der von den Staats- und Regierungschefs im Juli 2020 vereinbarten Gesamtmittelhöhe für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027.

Am 10. November 2020 informierte das Verhandlungsteam des Europäische Parlaments darüber, dass eine politische Einigung mit dem Rat erzielt worden sei. Dieser Kompromiss muss in den kommenden Wochen durch den Rat und das Europäische Parlament formell gebilligt werden. Die Abstimmung im Europäischen Parlament wurde für Dezember 2020 angekündigt.

Als Besonderheit kommt heuer die Ausgestaltung der COVID-19-Aufbauinitiative Next Generation EU und die damit verbundene Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die vorübergehende Aufstockung von EU-Programmen (z. B. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung, EU-Forschungsprogramm Horizon oder auch EU-Gesundheitsprogramm EU4Health) durch Next Generation EU (2021-2023) hinzu.

Für die Nutzung der COVID-19-Aufbaufazilität erstellen die Mitgliedstaaten derzeit so genannte „Aufbau- und Resilienzpläne“ in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Für eine EU-weit koordinierte Vorgangsweise hat die EU-Kommission am 19.  September 2020 Leitlinien zur Nutzung der zusätzlichen EU-Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen von Next Generation EU veröffentlicht, die bei der weiteren Planung von den Mitgliedstaaten zu Rate gezogen werden können.

Nach Beobachtung der Europäischen Kommission stehen die Mitgliedstaaten jetzt vor einer Reihe von Herausforderungen, die teils neu sind, teils durch die COVID-19-Krise verschärft werden. Für die weitere Planung der Maßnahmen werden in den Leitlinien vier allgemeine Ziele formuliert:
  • Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union;
  • Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz;
  • Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise;
  • Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels.
Die Durchführung der Fazilität wird von der Taskforce „Aufbau und Resilienz“ der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen koordiniert.