EU-Budget: Einigung über EU-Haushalt 2018

Rechnungshofbericht: Salzburg hat 2015 mehr EU-Mittel empfangen als eingezahlt

Vorbereitungen für die nächste EU-Förderperiode laufen an

Nachdem es am 25. Oktober 2017 zunächst keine Einigung der beiden EU-Gesetzgeber – Rat und Europäisches Parlament – über die Ausstattung des EU-Haushaltes für 2018 gegeben hatte (vgl. Europa Spezial Nr. 9) ist es den beiden EU-Gesetzgebungsorganen am 18. November 2017 innerhalb der im Lissabon-Vertrag festgelegten 21-tägigen Vermittlungsfrist gelungen, fristgerecht zu einer Einigung über den EU-Haushalt für 2018 zu kommen, die nun noch formal im Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden muss.

Der EU-Haushalt für 2018 beläuft sich auf 160,1 Milliarden Euro bei den Mitteln für Verpflichtungen (Mittel, die in einem bestimmten Jahr vertraglich zugesagt werden können) und auf 144,7 Milliarden Euro bei den Mitteln für Zahlungen (Beträge, die tatsächlich ausgezahlt werden). Einige Eckpunkte:
  • Fast die Hälfte der Mittel (77,5 Milliarden Euro an Mitteln für Verpflichtungen) wird dafür eingesetzt, unsere Wirtschaft zu stärken, unsere Universitäten wettbewerbsfähiger zu machen und unsere Unternehmen besser auszustatten, um auf dem Weltmarkt mithalten zu können. So entfallen beispielsweise 2 Milliarden Euro auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), das Herzstück des Juncker-Plans, 354 Millionen Euro auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen – COSME) und 11,2 Milliarden Euro auf Horizont 2020, das Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation.
  • Insgesamt 55,5 Milliarden Euro aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) fließen in die Stärkung des Wachstums, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung der Konvergenz in allen Mitgliedstaaten und Regionen.
  • Dank 350 Millionen Euro für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – eine wichtige Maßnahme, mit der die Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten bewältigt werden soll – werden junge Menschen mehr Unterstützung und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten.
  • Unterstützung für europäische Landwirte in Höhe von 59 Milliarden Euro.
  • Für die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds wurde ein Betrag von 40 Millionen Euro für die kooperative Forschung für innovative Verteidigungstechnologie und -güter veranschlagt. Mit den von 2017 bis 2019 bereitgestellten Mitteln beläuft sich der Teil des EU-Haushalts, der auf die Verteidigungsforschung entfällt, damit bis 2019 auf insgesamt 90 Millionen Euro.
  • Knapp 4,1 Milliarden Euro sind für die Migrationssteuerung und die Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen vorgesehen. Zusammen mit dem Großteil der Mittel, der bereits vorzeitig bereitgestellt worden war, belaufen sich die Mittel für diese Politikbereiche für den Zeitraum 2015-2018 insgesamt auf 22 Milliarden Euro.


Salzburg: 2015 EU-Nettoempfänger

Dem EU-Finanzbericht des Rechnungshofes vom 10. November 2017 ist zu entnehmen, dass das Land Salzburg im zuletzt geprüften Jahr 2015 einen Nettorückfluss aus EU-Fonds in Höhe von gut 27 Millionen Euro verzeichnen konnte. Während Österreich insgesamt 2,726 Milliarden Euro zum EU-Haushalt beitrug (entspr. 1,9 % EU-gesamt), zahlten das Land und seine Gemeinden insgesamt 46,5 Millionen Euro an Brüssel (Land: 38,1 Millionen Euro; Gemeinden: 8,4 Millionen Euro) und trugen damit ca. 6,5 % zum EU-Beitrag Österreichs bei. Der EU-Mittelrückfluss aus Brüssel nach Österreich (gesamt) belief sich 2015 auf knapp 1,8 Milliarden Euro (entspr. 1,4 % EU-gesamt). Damit gehörte Österreich 2015 erneut zu den Nettozahlern. Der Mittelrückfluss für Salzburg aus den gemeinsam verwalteten EU-Fonds für die Landwirtschaft (GAP: 71,05 Millionen Euro) und Regionalpolitik (EFRE: 2,83 Millionen Euro) summierte sich hingehen auf 73,88 Millionen Euro. Daraus ergibt sich für 2015 ein Nettorückfluss aus Brüssel nach Salzburg in Höhe von gut 27 Millionen Euro. Nicht eingerechnet wurden eventuelle zusätzliche Rückflüsse aus den zentral verwalteten EU-Programmen für Forschung und Innovation (Horizont 2020), Infrastruktur (CEF) sowie Asyl- und Migration (AMIF).


Vorbereitungen für die nächste EU-Förderperiode laufen an

Der gemeinsam vereinbarte Finanzrahmen für die aktuelle EU-Förderperiode endet am 31. Dezember 2020. Damit die nächste EU-Förderperiode pünktlich am 1. Jänner 2021 beginnen kann, hat die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 angekündigt, ihre Vorschläge für die künftige Gestaltung und Mittelausstattung der EU-Programme bis zum Sommer 2018 vorzulegen (zum EK-Arbeitsprogramm 2018 vgl. auch Europa Spezial Nr. 9): Im Anschluss an die politischen Orientierungsdebatten im Kollegium der EU-Kommissare bis Jänner 2018, einer EU-Fachkonferenz am 8. und 9. Jänner 2018 in Brüssel und an die Sondierungen zwischen den führenden Vertretern der EU (Februar 2018) will die EU-Kommission im Mai 2018 einen umfassenden Vorschlag für den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt vorlegen.

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