Erste Fortschritte bei Brexit-Verhandlungen

Einigung über Beibehaltung der Unionsbürgerrechte und über den Friedensprozess in Nordirland

Timeline zum Fortschritt der Brexitverhandleungen © Europäische Union
Für den EU-Haushalt bedeutet der Brexit, der am 29. März 2019 wirksam wird, dass mit Großbritannien der zweitgrößte Beitragszahler zum EU-Haushalt aus der EU austreten wird, und dass die gemeinsamen Konten abgewickelt werden müssen. Die vorbereitenden Verhandlungen über die Konditionen, die nach dem Austritt Großbritanniens die Beziehungen zwischen dem neuen Drittstaat und der dann 27 Mitgliedstaaten der EU regeln sollen, werden auf EU-Seite von der Europäischen Kommission im Auftrag der EU27 geführt.

Am 8. Dezember 2017, rechtzeitig vor dem EU-Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, konnte das so genannte erste Verhandlungskapitel der Brexit-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Dieses Kapitel war insbesondere den künftigen Regelungen der Unionsbürgerrechte auf beiden Seiten der künftigen EU-Außengrenze gewidmet. Der erfolgreiche Abschluss dieses Verhandlungskapitels bedeutet Rechtssicherheit für 3 Millionen in Großbritannien lebende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie auch für die rund 1 Millionen britischen Bürgerinnen und Bürger, die in der EU leben und die in den zurückliegenden Jahrzehnten im Vertrauen auf die EU-Mitgliedschaft des Vereinten Königreichs ihren Lebensmittelpunkt in die eine oder andere Richtung verlagert haben.

Vereinbart wurde auch, dass der Friedensprozess in Irland fortgeführt wird. Hier war insbesondere wichtig, dass zwischen Nordirland, das zum Vereinten Königreich gehört, und der Republik Irland keine EU-Außengrenze mit Grenzkontrollen und Zöllen errichtet wird. Dies hat sich als ein wichtiger Faktor für die irische Wirtschaft auf beiden Seiten der Grenze ebenso erwiesen wie für Landwirte, deren Agrarland grenzüberschreitend bewirtschaftet wird, und für die Bürgerinnen und Bürger der beiden irischen Staatsgebiete. Vereinbart wurde hierzu nun eine konsequente Fortführung des Friedensprozesses, der aus dem 1998 geschlossenen Karfreitagsabkommen hervorgegangen ist.

In einer nächsten Verhandlungsphase sollen nun weitere Regelungen für den künftigen Charakter der EU-Außenbeziehungen mit Großbritannien vereinbart werden.
Angestrebt wird eine verlässliche Partnerschaft, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten bietet, das machte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 8. Dezember 2017 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Großbritanniens Premierministerin Theresa May deutlich. © Europäische Union

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