EU-Haushalt 2018: Rat und Europäisches Parlament uneins

Vermittlungsphase zwischen Rat und EP läuft bis 20. November 2018

​Am 25. Oktober 2017 hat der Rat auf die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen am EU-Haushaltsplan für 2018 reagiert. In einer Pressemitteilung der Rates teilt das EU-Organ der 28 Mitgliedstaaten mit, dass der Rat die vom Europäischen Parlament am 25. Oktober 2017 beschlossenen Änderungen am EU-Haushalt 2018, der am 1. Jänner 2018 anlaufen soll, nicht akzeptieren kann. Die im EP beschlossenen Änderungen (vgl. dazu Europa Spezial Nr. 7) würden nach Einschätzung des Rates eine Anhebung des EU-Haushaltsaufwands mit sich bringen, die um 1,8 Milliarden Euro über den für 2014-2020 geltenden Obergrenzen für den EU-Haushalt liegen würde.

Das Haushaltsverfahren der EU. © Europäische Kommission
Das EU-Haushaltsverfahren sieht vor, dass sich Rat und Europäisches Parlament im Zuge eines Vermittlungsverfahrens nunmehr über eine Kompromisslösung verständigen. Diese Vermittlungsphase muss bis 20. November 2017 abgeschlossen werden, damit der EU-Haushalt 2018 pünktlich zum 1. Jänner 2018 anlaufen kann.
Im Falle eines Scheiterns der Vermittlungsphase müsste die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für den EU-Haushalt vorlegen und das EU-Haushaltsverfahren erneut lanciert werden. Die Verabschiedung würde mehrere Monate brauchen. Für die Übergangszeit würde dann ab 1. Jänner 2017 ein provisorischer Haushalt gelten, für den in Monatszwölfteln die Mittelansätze aus dem Vorjahr zur Verfügung gestellt würden. Mittelansätze für neue Arbeitsprogramme (wie Erasmus+ und Horizont 2020) wären dann der in bestimmten Bereichen der Verfahrensverzögerung aus dem EU-Haushaltsverfahren unterworfen und könnten zunächst nicht bzw. nur mit Verzögerung bedient werden.

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