EU-Kommission legt Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa vor

EK-Arbeitsprogramm 2018 strebt Abrundung der Mandatsperiode bis 2019 an und greift künftige Ausrichtung der EU ab 2025 auf

Die Europäische Kommission (EK) hat in ihrer Mitteilung vom 24. Oktober 2017 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2018 vorgestellt. Im Anhang 1 zum Arbeitsprogramm 2018 werden 21 neue Initiativen vorgestellt und die zu ihrer Umsetzung bestimmten spezifischen Maßnahmen genannt. Daneben sind im Anhang 2 auch 12 neue sogenannte „REFIT"-Initiativen enthalten, mit denen bestehende Rechtsvorschriften verbessert und die Zweckmäßigkeit der EU-Gesetzgebung gewahrt werden sollen. Der Anhang 3 enthält insgesamt 66 vorrangige anhängige Vorschläge, die 2016 und 2017 von der EU-Kommission lanciert wurden und derzeit im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Rat und Europäischem Parlament verhandelt werden.

Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms werden die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat als nächstes eine Gemeinsame Erklärung zu den einvernehmlich beschlossenen Zielen und Prioritäten für 2018 erarbeiten: Dafür werden die drei Präsidenten von Kommission, Rat und Europäischem Parlament in den kommenden Wochen eine Einigung aushandeln. Erklärtes Ziel wird es sein, die möglichst zeitnahe Umsetzung der EK-Vorschläge anzustreben.

Salzburg betreffende wichtige neue EU-Initiativen werden u.a. sein:
  • Fragen der Sicherheitsunion und des gemeinsamen Katastrophenschutzes;
  • die Vollendung von Wirtschafts-, Währungs- und Bankenunion;
  • die Zukunft der Energie- und Klimapolitik der EU.
Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2018 hat zwei Schwerpunkte:
  • Erstens sieht es eine begrenzte Anzahl gezielter legislativer Maßnahmen zur Vollendung der Arbeit in vorrangigen Politikbereichen in den kommenden Monaten vor. Die Kommission wird alle Legislativvorschläge spätestens bis Mai 2018 vorlegen.
  • Zweitens werden mehrere Initiativen angekündigt, die sich auf die Zukunft der EU mit 27 Mitgliedstaaten mit dem Blick auf das Jahr 2025 beziehen und somit längerfristig ausgestaltet sind.

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur nächsten Förderperiode, die nach Abschluss der aktuellen Förderperiode (2014-2020) am 1. Jänner 2021 beginnt, will die Kommission zudem im Mai 2018 einen umfassenden Vorschlag für den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen des EU-Haushalts vorlegen.

Impressum - Europa Spezial abonnieren- Europa-Seiten des Landes