Vorteile

von Energiegemeinschaften

Dem Gesetz folgend liegt der Zweck von Energiegemeinschaften vorrangig im Nutzen für das Gemeinwesen. Energiegemeinschaften sollen ihren Mitgliedern und dem Gebiet/der Region in der sie tätig sind, ökologische, sozialgemeinschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bieten.

Ökologische Vorteile:
Energiegemeinschaften bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Einerseits durch den Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen, andererseits durch den Bezug lokal produzierter Energie. Neben der Reduktion des CO2-Fußabdrucks wirken Energiegemeinschaften auch bewusstseinsbildend: Woher kommt mein Strom? Wie wird dieser produziert und wie sieht mein ideales Verbrauchsprofil aus, um möglichst viel Energie aus der Energiegemeinschaft zu beziehen?

Sozialgemeinschaftliche Vorteile:
Energiegemeinschaften bieten unterschiedlichen Akteur:innen, wie Gemeinden, Privatpersonen, KMUs und öffentlichen Einrichtungen, die Möglichkeit sich zusammenzuschließen. So kann der sozialgemeinschaftliche Zusammenhalt in der Region gestärkt werden. Zusätzlich bietet es den Teilnehmer:innen die Gelegenheit aktiv einen Beitrag in der Region zu leisten. Die Energiegemeinschaft kann z.B. einen Ausgangspunkt darstellen, um weitere gemeinschaftliche Projekte umzusetzen. Dies kann von Sharing-Konzepten und Gemeinschaftsaktivitäten (z.B. Car-Sharing, Solidarische Landwirtschaft, etc.) bis zu Initiativen im Bereich Energiearmut reichen.

Wirtschaftliche Vorteile:
Für die Mitglieder der Energiegemeinschaft stellt sich die Möglichkeit und Herausforderung gemeinsam Strombezugspreise und Einspeisetarife festzulegen. Dadurch soll ein fairer Preis für alle Teilnehmer:innen ausgehandelt werden. Verbraucher:innen profitieren so durch einen angepassten Bezugspreis und Produzent:innen können dank stabiler Preise ihre Investitionen langfristig planen.

Darüber hinaus gibt es für den aus der Erneuerbaren Energiegemeinschaft bezogenen Strom folgende finanzielle Anreize: Entfall des Erneuerbaren Förderbeitrags, Befreiung von der Elektrizitätsabgabe und reduzierte Netzentgelte.