Vorteile

von Energiegemeinschaften

Dem Gesetz folgend liegt der Zweck von Energiegemeinschaften vorrangig im Nutzen für das Gemeinwesen. Energiegemeinschaften sollen ihren Mitgliedern und dem Gebiet/der Region in der sie tätig sind, ökologische, sozialgemeinschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bieten.

Ökologische Vorteile

Energiegemeinschaften bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Einerseits durch den Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen, andererseits durch den Bezug lokal produzierter Energie. Neben der Reduktion des CO2-Fußabdrucks wirken Energiegemeinschaften auch bewusstseinsbildend: Woher kommt mein Strom? Wie wird dieser produziert und wie sieht mein ideales Verbrauchsprofil aus, um möglichst viel Energie aus der Energiegemeinschaft zu beziehen?

Sozialgemeinschaftliche Vorteile

Energiegemeinschaften bieten unterschiedlichen Akteur:innen, wie Gemeinden, Privatpersonen, KMUs und öffentlichen Einrichtungen, die Möglichkeit sich zusammenzuschließen. So kann der sozialgemeinschaftliche Zusammenhalt in der Region gestärkt werden. Zusätzlich bietet es den Teilnehmer:innen die Gelegenheit aktiv einen Beitrag in der Region zu leisten. Die Energiegemeinschaft kann z.B. einen Ausgangspunkt darstellen, um weitere gemeinschaftliche Projekte umzusetzen. Dies kann von Sharing-Konzepten und Gemeinschaftsaktivitäten (z.B. Car-Sharing, Solidarische Landwirtschaft, etc.) bis zu Initiativen im Bereich Energiearmut reichen.

Wirtschaftliche Vorteile

Für die Mitglieder der Energiegemeinschaft stellt sich die Möglichkeit und Herausforderung gemeinsam Strombezugspreise und Einspeisetarife festzulegen. Dadurch soll ein fairer Preis für alle Teilnehmer:innen ausgehandelt werden. Verbraucher:innen profitieren so durch einen angepassten Bezugspreis und Produzent:innen können dank stabiler Preise ihre Investitionen langfristig planen.

Darüber hinaus gibt es für den aus der Erneuerbaren Energiegemeinschaft bezogenen Strom folgende finanzielle Anreize: Entfall des Erneuerbaren Förderbeitrags, Befreiung von der Elektrizitätsabgabe und reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte - siehe Tabelle.

Energiegemeinschaften Preisbestandteile

* davon 0,737 cent/kWh Arbeit und 0,059 cent/kWh Verlustentgelt