Voraussetzungen

für die Umsetzung von Energiegemeinschaften

Formale Voraussetzungen:
  • Mindestens 2 Teilnehmer:innen
Diese definieren sich durch mindestens zwei unterschiedliche natürliche oder juristische Personen, die über jeweils mindestens einen Zählpunkt verfügen. Dazu zählen neben Privatpersonen auch Gebietskörperschaften, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen (z.B. Polizeidirektion) sowie KMUs.
Für Privatunternehmen darf die Beteiligung nicht deren gewerblicher oder beruflicher Haupttätigkeit entsprechen. Großunternehmen und Energieversorgungsunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Eine eigene Rechtsform
Für die Umsetzung einer Energiegemeinschaft ist eine eigene Rechtsform notwendig. Prinzipiell stehen viele Organisationsformen, vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft, zur Verfügung. Im Vordergrund steht bei Energiegemeinschaften die Gemeinnützigkeit. Aus der Praxis zeigt sich, dass v.a. Vereine und Genossenschaften als geeignete Rechtsform gewählt werden. Neben organisatorischen und finanziellen Aufwänden sollten auch Haftungsfragen und steuerliche Aspekte bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigt werden.
  • Weitere Voraussetzungen
Hauptzweck der Energiegemeinschaft liegt nicht im finanziellen Gewinn. Im Fokus stehen soziale, ökologische und wirtschaftliche Vorteile.
Die Teilnahme an der Energiegemeinschaft ist offen und freiwillig.

Technische Voraussetzungen:
  • Erneuerbare Energieträger
Erneuerbare Energiegemeinschaften beschränken sich auf die Erzeugung erneuerbarer Energie.
  • Erfüllung des Nahebereichs
Die Teilnehmer:innen werden durch denselben Ortsnetztrafo bzw. dasselbe Umspannwerk versorgt. Siehe: "Wo sind Energiegemeinschaften im Land Salzburg möglich?"