Schul- und Heimbeihilfe
Bei Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule oder ländlichen Hauswirtschaftsschule besteht Anspruch auf Schulbeihilfe und/oder Heimbeihilfe zuzüglich Schulfahrtbeihilfe. Antragsformulare für Schülerbeihilfen sind in den Verwaltungsbüros der Schulen erhältlich.
Dieses Formular ist auch online abrufbar unter: schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/
Bitte den Fragebogen durchklicken und ganz am Schluss das Formular "Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe" öffnen.
Grund-/Höchstbeträge:
Schulbeihilfe .......................... € 1.520,--
Heimbeihilfe .......................... € 1.856,--
Fahrtkostenbeihilfe .......................... € 142,--
Voraussetzung:
Der Schüler/die Schülerin
- muss sozial bedürftig sein (Einkommen, Familienstand, Familiengröße)
Nachweise zur Berechnung des Anspruchs auf Schul- und Heimbeihilfe:
- Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid (von Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung) der Eltern, der Schülerin bzw. des Schülers und der unversorgten Geschwister der Schülerin bzw. des Schülers;
- Einheitswertbescheid des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und der Zupachtungen;
- Einkommensnachweise über Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenentgelt, ...;
- Schulbesuchs- und Inskriptionsbestätigungen der unversorgten Geschwister der Schülerin bzw. des Schülers.
- Näher Infos hier!
- Alle Einkommensnachweise müssen sich auf das Vorjahr der Antragsstellung beziehen.
Auskünfte für Landwirtschaftliche Schulen erteilt:
Grahammer Katharina +43/662/8042 -3630
Anträge sind an folgende Adresse zu senden:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4, Referat 4/08
Ländliche Entwicklung und Bildung
Postfach 527
5010 Salzburg
Unterstützung vom Landwirtschaftlichen Schulverein
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können durch den Landwirtschaftlichen Schulverein bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden.
Entsprechende Antragsformulare liegen im Verwaltungsbüro der jeweiligen Schule auf.