Finanzielle Unterstützungen

Schul- und Heimbeihilfe

Bei Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule oder ländlichen Hauswirtschaftsschule besteht Anspruch auf Schulbeihilfe und/oder Heimbeihilfe zuzüglich Schulfahrtbeihilfe. Antragsformulare für Schülerbeihilfen sind in den Verwaltungsbüros der Schulen erhältlich.

Bitte den Fragebogen durchklicken und am Schluss das Formular „Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe“ öffnen.

Grund- und Höchstbeträge

Schulbeihilfe: 1.608 Euro
Heimbeihilfe: 1.964 Euro
Fahrtkostenbeihilfe: 150 Euro


Voraussetzung

Der Schüler/die Schülerin muss sozial bedürftig sein (Einkommen, Familienstand, Familiengröße).


Nachweise

zur Berechnung des Anspruchs auf Schul- und Heimbeihilfe:

  • Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid (von Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung) der Eltern, der Schülerin bzw. des Schülers und der unversorgten Geschwister der Schülerin/des Schülers;
  • Einheitswertbescheid des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und der Zupachtungen;
  • Einkommensnachweise über Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenentgelt;
  • Schulbesuchs- und Inskriptionsbestätigungen der unversorgten Geschwister der Schülerin bzw. des Schülers.
  • Nähere Informationen
  • Alle Einkommensnachweise müssen sich auf das Vorjahr der Antragsstellung beziehen.


Auskünfte für Landwirtschaftliche Schulen erteilt:

sigrid.schwarz@salzburg.gv.at

   

Anträge sind an folgende Adresse zu senden:

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4, Referat 4/11
Landwirtschaftliches Schulwesen und Betriebe
Postfach 527, 5010 Salzburg


Unterstützung vom Landwirtschaftlichen Schulverein

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können durch den Landwirtschaftlichen Schulverein bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden. Entsprechende Antragsformulare liegen im Verwaltungsbüro der jeweiligen Schule auf.