Förderung der Engerlingbekämpfung inklusive Nachsaat oder Decksaat im Grünland

Was wird gefördert? Das Land Salzburg fördert die biologische und mechanische Engerlingsbekämpfung inklusive einer erforderlichen Nachsaat.
Warum wird gefördert? Wiederherstellung einer intakten Grasnarbe/Grünlandnarbe durch mechanische und biologische Bekämpfung von Engerlingen inklusive Nachsaat unter besonderen Berücksichtigung des Bodenschutzes.
Wer wird gefördert?

Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen im Sinne von Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 in Betracht.

Wie wird gefördert?

Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel innerhalb der durch die gegenständliche Richtlinie festgelegten Grenzen.

Bei der Prüfung der Anmeldeschwelle, Beihilfehöchstintensitäten und Beihilfehöchstbeträge sind im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 702/2014 die für das geförderte Vorhaben insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen zu berücksichtigen. Daher sind andere erhaltene Beihilfen im Rahmen der antragstellung bekannt zu geben.

Fördersätze:
Pauschale Fördersätze für eine biologische Engerlingsbekämpfung inkl. Nachsaat:
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen < 35 % Hangneigung: 150 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 35 % und < 50 % Hangneigung: 300 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 50 % Hangneigung: 630 €/ha

Pauschale Fördersätze für eine mechanische Engerlingsbekämpfung inkl. Nachsaat:
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen < 35 % Hangneigung: 120 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 35 % und < 50 % Hangneigung: 150 €/ha

Wo wird gefördert?

Einreichstelle:
jeweils örtlich zuständige Bezirksbauernkammer

Bewilligende Stelle:
Land Salzburg
Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie

Referat 4/07 - Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2396 oder 2177
FAX: 0662/8042-2514

Wann wird gefördert?

Die Antragsstellung erfolgt mittels des dafür vorgesehenen Antragsformulars beim Wirtschaftsberater bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer.

Weiteres Richtlinie zur Förderung der Engerlingsbekämpfung inklusive Nachsaat oder Decksaat im Grünland (131 KB, pdf)