Autor:
Gerhard Scheidler,
Fotos:
Land Salzburg; kija; Lucas Kröll; Franz Neumayr
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Soziales

Kinderschutz: Das kann jeder von uns tun

Knapp 30 Prozent der Befragten der Salzburger Gewaltschutzstudie 2019 fanden, dass es letztlich niemanden etwas angeht, was in der Familie passiert. Wegschauen statt helfen? Lieber nichts sagen oder einmischen? Immer wieder stehen wir vor der Entscheidung, das Richtige zu tun. Keine leichte, aber die Betroffenen brauchen uns!
 

„Wenn ein Kind Hilfe braucht oder sich anvertraut, dann muss gehandelt werden. Hier sind Einfühlungsvermögen und Zivilcourage gefragt. Lieber einmal zu oft nachfragen und hinschauen“, so Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Wenn Gewalt an Kindern oder Jugendlichen beobachtet oder vermutet wird, ist es eine Pflicht, abhängig von der jeweiligen Situation, sich einzumischen, indem man entweder das Gespräch sucht, Hilfe anbietet oder Hilfe holt.

Auch kleine Handlungen helfen

Zumeist passiert Gewalt als Ausdruck der Überforderung. Daher kann manchmal schon eine kleine Handlung, wie zum Beispiel ansprechen oder Hilfe anbieten, helfen, die Situation zu entschärfen. In anderen Fällen kann es notwendig sein, die Kinder- und Jugendhilfe einzuschalten, bei akuter Gewalt an Kindern am besten den Polizeinotruf 133 wählen, aber niemals alleine eingreifen. Ratsam ist es, zunächst andere Passantinnen und Passanten anzusprechen und diese zu motivieren, mitzuhelfen.

Erzählungen ernst nehmen

Opfern gegenüber ist es auch nicht ratsam, Dinge versprechen, die man nicht einhalten kann, wie zum Beispiel: „Ich behalte das für mich. Oder: „Ich rede mit ihm, dann macht er das nicht mehr. Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen, wenn sie von Gewalt erzählen. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder mehrfach erfolglos um Hilfe bitten, da ihnen oftmals nicht geglaubt wird. Das gilt insbesondere bei sexueller Gewalt, wenn die Täterin oder der Täter in einem Nahverhältnis zum Kind steht und ein integres Auftreten zeigt. Es ist dann schwer vorstellbar, dass ausgerechnet dieser Mensch ein Täter sein könnte. „Wenn man die erste Person ist, dem sich ein Kind anvertraut, ist es wichtig, diese Vertrauensbeziehung zu stärken, Ruhe zu bewahren und zuzuhören, was das Kind erzählt. Nicht interpretieren, sondern beraten lassen, bevor weitere Schritte gesetzt werden, so Holz-Dahrenstaedt.

Unsere Möglichkeiten, Kinder vor Gewalt zu schützen, verbessern sich laufend.
Roland Ellmer, Leiter Kinder- und Jugendhilfe
Wenn ein Kind Hilfe braucht, muss gehandelt werden.
Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt

Professionelle Beratungsstellen

Geeignet dafür sind professionelle Beratungsstellen und die Kinder- und Jugendhilfe. Diese schätzen die Situation professionell ein, treffen die notwendigen Veranlassungen und handeln vertraulich. Einige Berufsgruppen, zum Beispiel Medizin und Pädagogik, sind gesetzlich verpflichtet, bei einem begründeten Verdacht, dass Kinder misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden sind oder ihr Wohl anders erheblich gefährdet ist, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen.

Verbesserungen im Kinderschutz

„Unsere Möglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe, Familien individuell und flexibel zu unterstützen und so Kinder wirksam vor familiärer Gewalt zu schützen, verbessern sich laufend, und zwar gemeinsam mit unseren vielen Partnerinnen und Partnern. Wir alle können aber nur dann helfen, wenn wir auch davon erfahren, dass Kinder und ihre Eltern unsere Unterstützung benötigen. Das setzt voraus, dass Erwachsene ihre Verantwortung wahrnehmen, sei es als Elternteil, in der Nachbarschaft, als Lehrerin und Lehrer, Ärztin und Arzt oder einfach nur durch aufmerksames Zuhören, wenn Kinder den Mut finden, sich uns anzuvertrauen. In einer Gesellschaft, in der sich das Ideal der Gewaltlosigkeit immer mehr durchsetzt, müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass dieses Prinzip ohne Wenn und Aber auch bei den Schwächsten in der Gesellschaft ankommt, so Roland Ellmer, Leiter der Kinder- und Jugendhilfe Salzburg. REP210625_50 (grs/mel)

Soziales; gewaltfrei
Info

So hat sich die Rechtslage in Österreich entwickelt

  • In Österreich ist jegliche Form von Gewaltanwendung als Erziehungsmittel seit mehr als 30 Jahren verboten. Als weltweit viertes Land hat Österreich das zentrale Kinderrecht auf gewaltfreies Aufwachsen gesetzlich im §137 ABGB festgeschrieben.
  • Seit 2011 steht das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankerte Recht des Kindes auf Schutz vor jedweder Form von Gewalt, vor Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung in Österreich im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern.
  • Salzburg hat in seinem Landes-Verfassungsgesetz 1999 die Sicherung der Kinderrechte auf Fürsorge und Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt und Ausbeutung zur Aufgabe und zum verfassungsmäßigen Grundsatz des staatlichen Handelns erhoben.
  • Die Bedeutung des Kindeswohles als umfassend zu schützendes Gut wurde 2013 mit einer eigenen Bestimmung zu wichtigen Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch hervorgehoben.
  • Das Recht auf Schutz vor Gewalt und das Kindeswohl stehen auch im Fokus der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe in Salzburg. Es gilt der Grundsatz und das Ziel, dass Kinder vor allen Formen der Gewalt und anderen Kindeswohlgefährdungen zu schützen sind. Alle Leistungen, Angebote und Instrumente der Kinder- und Jugendhilfe sind auf den Schutz des Kindes ausgerichtet (Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz).