Stolz hält Paul das Papier in Händen. Ein Brief an ihn persönlich, geschrieben von seiner Lehrerin. Mama und Papa lesen vor, was den Sechsjährigen am ersten Schultag seines Lebens erwartet. Auch eine Liste mit Schulsachen steht drauf, nicht gerade kurz. Eine Schultasche hat Paul schon, aber dabei bleibt es nicht.
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Für Eltern mit schmalem Einkommen können die Ausgaben zu Beginn und während eines Schuljahrs eine finanzielle Herausforderung sein. Es gibt zahlreiche Förderungen und Unterstützungen von Land, Bund, Gemeinden, aber auch von karitativen Organisationen. Die Unterstützung soll zielgerichtet und gleichzeitig niederschwellig sein.
Starthilfe, wenn das Geld nicht reicht
Für Familien, die keine Schulstartbeihilfe über die bedarfsorientierte Mindestsicherung des Sozialamts haben, ist die Schulstarthilfe der Caritas gedacht. Die Volkshilfe hilft armutsgefährdeten Kindern in Österreich dort, wo es keine öffentliche Unterstützung gibt. Ganz unterschiedlich helfen die Gemeinden mit dem Schulmittelbeitrag, Schulveranstaltungsförderung oder einem Zuschuss zur Tagesbetreuung. Einkommensschwache Familien erhalten 300 Euro vom Bund extra zum Schulstart. Sie werden per Post darüber informiert und können bis Mitte September einen Antrag stellen.
Hilfe bei den Fahrtkosten
Wenn keine Freifahrt zur Schule oder Praktikumsstelle möglich ist oder auch für Fahrten ins Schülerheim kann beim Wohnsitz-Finanzamt Schulfahrtbeihilfe beantragt werden. Ab der neunten Schulstufe ist für Schüler*innen in einem Heim oder Internat zusätzlich eine Fahrtkostenbeihilfe möglich. Je nach Einkommen und Familiensituation besteht für Landwirtschaftsschüler*innen Anspruch auf Schulbeihilfe und Heimbeihilfe und zusätzlich Schulfahrtbeihilfe.
Geld für Schulveranstaltungen
Sowohl Land als auch Bund fördern Schulveranstaltungen - von Sportwochen, Wienwochen, Schullandwochen bis hin zu Projekttagen – mit Beträgen zwischen 242 und 270 Euro pro Kind und Schuljahr.
Schulbeihilfe und Nachmittagsbetreuung
Ab der zehnten Schulstufe kann bei sozialer Bedürftigkeit beim Bund Schulbeihilfe beantragt werden. Bei niedrigem Einkommen können auch die Elternbeiträge für die schulische Nachmittagsbetreuung auf Antrag bei der Direktion reduziert oder vollkommen erlassen werden.
Laptops gehören dazu
Alle in der ersten Klasse einer Mittelschule, einer AHS-Unterstufen oder einer Sonderschule werden mit einem Laptop ausgestattet. Wer sich die rund 100 Euro Selbstbehalt nicht leisten kann, kann bei der Bundesinitiative „Digitales Lernen“ um Befreiung ansuchen. Alle, die davon noch nicht profitiert haben und keine oder nur eingeschränkt internettauglichen Geräten nutzen können, erhalten gratis gespendete und neu aufbereitete über weiterlernen.at.
Bis zur Hälfte Ermäßigung im Musikum
Abhängig vom Familieneinkommen pro Kopf und der Zahl der Geschwister gewährt das Musikum auf Antrag Ermäßigungen von zehn Prozent bis zur Hälfte.
Für Berufstätige und Auslandspraktika
Besondere Schulbeihilfe erhalten auch berufstätige Schüler*innen während der sechs Monate vor der abschließenden Prüfung, Anträge liegen in den Direktionen auf. Für ein berufsbezogenes Praktikum im Ausland können Schüler*innen einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule Förderung beantragen, wenn die Entsendeschule selbst keinen Antrag auf Fördergelder bei der Nationalagentur für Erasmus+ Bildung stellt.
Startgeld und Freifahrt für alle
Bereits auf dem Konto haben Eltern das Schulstartgeld in Höhe von 105,8 Euro für jedes Kind. Es wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren im August ausgezahlt. 19,60 Euro beträgt der Selbstbehalt für die s'COOL-CARD, den Freifahrausweis auf dem Weg vom Wohnort zur Schule. Ein Öffi-Tipp: Für knapp 77 Euro mehr gilt die SUPER s'COOL-CARD für alle Busse und Bahnen im Bundesland. REP_230814_60 (sm/mel)