Die Wichtigkeit des Heizkostenzuschusses zeigt folgende Zahl. Rund 19.000 Anträge wurden 2023 für diese Förderung des Landes gestellt. Im Frühling 2023 wurde auch die Unterstützung von 300 Euro auf
600 Euro erhöht und die
Antragsfrist bis Ende Oktober verlängert. Personen, die die Kriterien für den Heizkostenzuschuss erfüllen, können den Antrag dafür online oder in der Gemeinde stellen.
Höhere Einkommensgrenzen
Seit 1. Jänner 2024 wurden die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss erhöht. Bei
Einzelpersonen steigen sie von 1.300 auf 1.392 Euro netto, bei
Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften von
1.700 auf 1.820 Euro netto. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt
erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 385 Euro, statt wie bisher 360
Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder,
für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze
um jeweils 621 Euro, 2023 waren es hier 580 Euro. REP_230103_90 (msc/mel)