Autor:
Mario Scheiber,
Fotos:
Franz Schwaighofer, Franz Neumayr
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Soziales

Heizkostenzuschuss hilft mit 600 Euro

Seit 1. Jänner 2024 können Salzburgerinnen und Salzburger wieder Anträge für den Heizkostenzuschuss in der Höhe von 600 Euro stellen. Pro Jahr wird dieser einmal ausbezahlt. Seit Jahresanfang wurden auch die Einkommensgrenzen angehoben, das heißt noch mehr Menschen in Salzburg können diesen Zuschuss in Anspruch nehmen. Bis zum 30. September 2024 kann man Anträge, online oder in der Gemeinde, stellen.
 

​Die Wichtigkeit des Heizkostenzuschusses zeigt folgende Zahl. Rund 19.000 Anträge wurden 2023 für diese Förderung des Landes gestellt. Im Frühling 2023 wurde auch die Unterstützung von 300 Euro auf 600 Euro erhöht und die Antragsfrist bis Ende Oktober verlängert. Personen, die die Kriterien für den Heizkostenzuschuss erfüllen, können den Antrag dafür online oder in der Gemeinde stellen.

Höhere Einkommensgrenzen

Seit 1. Jänner 2024 wurden die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss erhöht. Bei Einzelpersonen steigen sie von 1.300 auf 1.392 Euro netto, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften von 1.700 auf 1.820 Euro netto. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 385 Euro, statt wie bisher 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 621 Euro, 2023 waren es hier 580 Euro. REP_230103_90 (msc/mel)

Soziales; Flachgau; Pongau; Lungau; Stadt Salzburg; Pinzgau; Tennengau
Info

Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg:

  • Einmalig 600 Euro
  • Antragsfrist bis 30. September 2024
  • Anträge online oder in der Gemeinde
  • 2024: Erhöhte Einkommensgrenzen