Autor:
Alexander Paier,
Fotos:
Land Salzburg/Grafik/APA
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Salzburg

Fahrplan zur Salzburger Landtagswahl 2023

Am Sonntag, 23. April 2023, werden laut Landesstatistik rund 400.000 Wahlberechtigte darüber entscheiden, wie sich der neue Salzburger Landtag zusammensetzen wird. Hier ein Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten sowie Fristen bis zur Landtagswahl.
 

Ein erster bedeutender Termin im Fahrplan zur Landtagswahl ist der 19. Jänner 2023. Alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die an diesem Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben und am Wahltag 23. April 2023 bereits 16 Jahre alt sind oder es an diesem Tag werden, können ihre Stimme abgeben.

Die wichtigsten Daten im Überblick

  • 19. Jänner 2023: Stichtag – Erstellung der Wählerverzeichnisse
  • 24. Februar 2023: letzte Möglichkeit für Auslandssalzburger, sich für die Landtagswahl anzumelden
  • 1. März 2023: Ende der Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen
  • 20. März 2023: Voraussichtlicher Beginn der Zustellung von Wahlkarten
  • 20. April 2023: Letzter Termin für Beantragung einer Wahlkarte
  • 23. April 2023: Wahltag

Unterstützungserklärungen

Der Stichtag 19. Jänner ist nicht nur für die Wählerinnen und Wähler wichtig, sondern auch für antretende Parteien. Sie müssen ab dann bis zum 1. März um 13 Uhr 600 Unterstützungserklärungen sammeln. 120 solcher Erklärungen braucht es dabei in der Stadt Salzburg und im Flachgau, je 100 im Pongau und Pinzgau und je 80 im Tennengau und im Lungau. Für ein landesweites Antreten einer Partei reicht alternativ auch die Unterstützung von drei aktuellen Landtagsabgeordneten.

Auslandssalzburger wahlberechtigt

Auch Auslandssalzburger sind wahlberechtigt. Diese dürfen allerdings nicht länger als zehn Jahre fern der Heimat leben und müssen aktiv einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist eine Antragstellung bis 24. Februar 2023.

Wahlkarten

Wer am 23. April nicht persönlich in das Wahllokal kommen wird, der kann eine Wahlkarte in der Heimatgemeinde anfordern. Letzter Termin zur Beantragung einer Wahlkarte ist der 20. April. Um berücksichtigt zu werden, müssen ausgefüllte Wahlkarten am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt oder bis zu diesem Zeitpunkt im Wahllokal der Heimatgemeinde abgegeben worden sein.

Endergebnis am 23. April

Eine im November des Vorjahres beschlossene Reform sieht unter anderem vor, dass alle Wahlkartenstimmen am Wahltag in den Gemeinden ausgezählt werden. Damit wird bereits am Abend des 23. April ein Endergebnis vorliegen. REP_230105_40 (ap/mel)


Wahlen; Salzburg
Info

Das Land Salzburg informiert laufend und gesichert über die Landtagswahl am 23. April 2023. Daten, Fakten, Statistik, Fristen und alle wichtigen Informationen für die Wählerinnen und Wähler werden übersichtlich aufbereitet. Hier die wichtigsten Informationsquellen auf einen Blick: