Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag der acht Alpenstaaten (Österreich, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Italien, Monaco, Slowenien) und der Europäischen Union.

Ziel der Alpenkonvention ist eine ökologische und sozioökonomisch ausgewogene Entwicklung im Alpenraum.

Konkretisiert werden diese Ziele durch sogenannte "Protokolle" (neun Protokolle für die Bereiche Raumplanung, Berglandwirtschaft, Bergwald, Naturschutz und Landschaftspflege, Energie, Bodenschutz, Tourismus, Verkehr und Streitbeilegung).

Die Protokolle der Alpenkonvention sind in Österreich seit 2002 in Kraft und von den Verwaltungsbehörden anzuwendendes Recht (BGBl. III Nr. 230/2002 bis 238/2002).
Sitz des Ständigen Sekretariates der Alpenkonvention ist seit 2003 Innsbruck, mit einer Außenstelle in Bozen.

Ca. 95 % des Bundeslandes Salzburg und ca. 65 % von Österreich liegen im Anwendungsbereich der Alpenkonvention.