Internationaler Naturschutz

​Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1.1.1995 wurden die Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie wirksam. Richtlinien der EU gelten im Gegensatz zu Verordnungen nicht unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat, sind jedoch hinsichtlich ihrer Ziele verbindlich. In Salzburg wurden beide Richtlinien durch Novellierungen des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 und der Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung umgesetzt.