Biodiversitäts-Konvention

(Convention on Biodiversity - CBD)

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biodiversity - CBD) wurde anläßlich des UN-Umweltgipfels von Rio de Janeiro 1992 beschlossen. Österreich trat dem Abkommen 1995 bei. Die CBD dient drei gleichrangigen Zielen, dem Schutz der Biologischen Vielfalt (Artenvielfalt, genetische Vielfalt und Vielfalt der Ökosysteme), der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile und dem gerechten Ausgleich von Vorteilen, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben (z.B. neue Medikamente). Die Konvention beinhaltet nicht nur ökologische, sondern auch soziale, wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Aspekte. Das Ziel, bis 2010 den weiteren Verlust an Arten auf der Erde zu stoppen, wurde klar verfehlt und daher von den UN 2010 eine "Biodiversitäts-Dekade" (2011-2020), beschlossen, um dem weiteren Biodiversitätsverlust zu begegnen. Als Umsetzungsinstrumente wurden u.a. von der EU eine Biodiversitätsstrategie (KOM(2011)244) und zu deren Konkretisierung in Österreich "Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+" (herausgegeben vom BMLFUW 2014) erarbeitet. Auch die 2016 vom Ministerrat verabschiedete Österreichische Waldstrategie beinhaltet Aspekte der Biodiversitätserhaltung. Zu den Hauptursachen des Biodiversitätsverlustes in Österreich zählen ausufernder Flächenverbrauch, Änderungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie das Vordringen invasiver Neobiota (z.B. Erreger des Eschentriebsterbens).

Zur Biodiversitäts-Konvention gibt es zwei völkerrechtlich verbindliche  Protokolle, das Cartagena-Protokoll (abgeschlossen 2000 mit dem Ziel der Regelung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit gentechnisch veränderten Organismen) und das Nagoya-Protokoll (Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und der gerechten Verteilung der daraus erwachsenden Vorteile; abgeschlossen 2010). Das Nagoya Protokoll wurde von der EU mit Verordnung 511/2014 umgesetzt.