Förderungen Zukunftsraum Gemeinde

für Salzburger Gemeinden

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern für eine nachhaltige Zukunft

​Förderschwerpunkte

5 Module zur Auswahl:
  • Basisprozess (Modul 1)
  • Themenbeteiligung (Modul 2)
  • Beteiligungsimpuls (Modul 3)
  • Folgeprozess (Modul 4)
  • Umsetzungsprogramm (Modul 5)


Titelseite Förderrichtlinie
Förrderrichtlinie Zukunftsraum Gemeinde

​Alle Details zur Förderung sind in der Förderrichtlinie ausführlich erklärt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Zukunftsraum Gemeinde beim SIR.

​Förderempfänger

sind Gemeinden und in Ausnahmefällen auch Vereine (sofern deren Aufgabenstellungen den Zielen des Fördermodells Zukunftsraum Gemeinde entsprechen).

​Förderhöhe

Der Fördersatz für Gemeinden richtet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde und beträgt zwischen 65% und 90% der förderfähigen Kosten. Details ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Förderansuchen

Das Förderansuchen muss von Gemeinden online über das Gemeindeportal gestellt werden:
--> www.kommunalnet.at > Werkzeuge > Gemsala > E-Gov-Formular > „Förderansuchen Zukunftsraum Gemeinde“

Folgende Beilagen müssen hochgeladen werden:
  • Beschluss der Gemeindevertretung zur Durchführung des ausgewählten Moduls
  • Ausgefülltes Kurzkonzept für das jeweilige Modul (Download der Vorlage pdf)
  • Angebot der Prozessbegleitung (ausgenommen Modul 5)
Details zu den Unterlagen und der Fördereinreichung sind in der Förderrichtlinie ausführlich erläutert.

Logos

Wird eine Förderung gewährt, muss das Logo "Zukunftsraum Gemeinde" bei allen Veröffentlichungen gut sichtbar platziert werden.

Die Logos stehen links im Download Bereich zur Verfügung (.zip).



Förderabrechnung

Die Abrechnung erfolgt ab 1.1.25 online.

Bis 1.1.2025 ist die Förderabrechnung mittels dem Formular "Verwendungsnachweis" (im Download links) und allen erforderlichen Unterlagen laut geltender Förderrichtlinie dem SIR (Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen) Team Zukunftsraum Gemeinde per Email zu übermitteln.


Förderrichtlinie

Die neue Förderrichtlinie Zukunftsraum Gemeinde gilt seit 3.10.2024.
Die alte Förderrichtlinie Agenda 21 (Stand 2021) ist für jene Gemeinden gültig, die eine Förderzusage auf Basis dieser Richtlinie laufen haben.

Hinweis: Agenda 21 heißt seit Oktober 2024 Zukunftsraum Gemeinde.
Das Salzburger Fördermodell hat sich in seiner Entwicklung eng am Agenda-Fördermodell von Oberösterreich orientiert.