Prüfungsgebühren der Meister- bzw. Befähigungsprüfung

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 1.1.2024 rückwirkend zum 1. Juli 2023 geschaffen. Nähere Informationen zur Meisterprüfung unter: