Prüfungsgebühren der Meister- bzw. Befähigungsprüfung

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 1.1.2024 rückwirkend zum 1. Juli 2023 geschaffen. Nähere Informationen zur Meisterprüfung unter:

https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung#heading_Foerderungen

Übergangsregelung:

Für Förderwerberinnen und Förderwerber, die bereits vor dem 1. Juli 2023 Module absolviert haben, gibt es eine Übergangsregelung. Bitte wenden Sie sich dazu an die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg, E-Mail: meister@wks.at, Telefon +43 662 8888 Durchwahl 372 oder 272 oder 430.