Prüfungsgebühren der Meister- bzw. Befähigungsprüfung


Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Abgeltung der im Zusammenhang mit der Ablegung der Meister- bzw. Befähigungsprüfung (in Österreich) angefallenen Gebühren gemäß Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung, BGBl. II 110/2004 in der geltenden Fassung).

Warum wird gefördert? Ziel dieser Förderungsaktion ist es, Personen zu motivieren, Meister- und Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken. Dadurch soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Salzburg und zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet und gleichzeitig ein Signal zur Unterstützung der postsekundären Berufsausbildung gesetzt werden.
Wer wird gefördert?

Förderungswerber können ausschließlich Personen sein, die

a) ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung gem. §§ 20 bis 23 iVm § 94 GewO 1994 i.d.g.F. in Österreich positiv abgeschlossen haben und

b) zum Zeitpunkt des Abschlusses ihrer Meister- bzw. Befähigungsprüfung entweder ihren Hauptwohnsitz oder ihren Arbeitsort im Land Salzburg haben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in der Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss des Landes beträgt bis zu 100% der vom Prüfungswerber gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung bezahlten Prüfungsgebühren, wobei nur Gebühren für positiv absolvierte Module förderbar sind.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, ob weitere Förderungsmittel in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist der Abschluss der Meister- bzw. Befähigungsprüfung. Die Meister- bzw. Befähigungsprüfung gilt als abgeschlossen, wenn die letzte erforderliche Teilprüfung positiv abgelegt worden ist.

Wann wird gefördert? Das Förderungsansuchen muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach positivem Abschluss der Meister- bzw. Befähigungsprüfung gestellt werden.
Weiteres

Antragstellung

Für die Einreichung muss das Antragsformular „Förderung Prüfungsgebühren für die Meister- bzw. Befähigungsprüfung“ des Landes Salzburg verwendet und an die Wirtschaftskammer Salzburg gerichtet werden.


Ansprechpartnerinnen in der Wirtschaftskammer Salzburg

Ulrike Kafka
Wirtschaftskammer Salzburg
Telefon 0662 8888 372
E-Mail ukafka@wks.at


Nadine Schädl
Wirtschaftskammer Salzburg
Telefon 0662 8888 272
E-Mail nschaedl@wks.at

Datenschutz:

Informationen zum Datenschutz und über die Betroffenenrechte finden Sie auf der Website des Landes Salzburg, abrufbar unter www.salzburg.gv.at/datenschutz.