Fördersätze

Instandhaltung an kleinen Gewässern

Wir fördern ab 01.01.2020

Instandsetzung:

Wir fördern:

Öffnen von geschlossenen Gräben mit anschließender Bepflanzung, sowie Instandhaltung nach ökologischen Gesichtspunkten2/3 der Baukosten
von Drainagen -  bei Rohrkanälen (> DN 200) als Hauptsammler1/5 der Baukosten
von Drainagen - bei offenen Hauptsammlern 1/3 der Baukosten
Bepflanzungen1/2 der Pflanzen-Anschaffungskosten

​Räumung:

Wir fördern:

Schotterfang1/2 der Ausgaben

Max. der Hälfte der Gesamtlänge des Gewässers pro Jahr nach ökologischen Gesichtspunkten

1/2 der Ausgaben
​Max. der Hälfte der Gesamtlänge des Gewässers pro Jahr. Bei Erhaltung der Bepflanzung und entsprechender Bewuchspflege2/3 der Ausgaben

Pflege:

Wir fördern:

erforderliche Handarbeit um Morphologie zu erhalten oder verbessern 2/3 der Ausgaben
von Böschungsflächen durch einmalige Mahd – frühestens Ende September 1/3 der Ausgaben
Gehölzpflege mit Rückschnitt, kleinflächiges auf Stock setzen, Freischneiden des Abflussquerschnittes1/2 der Ausgaben
Intensivere Bewuchspflege bzw. Mäharbeiten bei rekultivierten Bachläufen (Magerwiese)2/3 der Ausgaben
von Böschungsflächen als Magerwiese durch einmaliges Mähen  mit Herausnahme des Mähgutes – frühestens Ende September 1/2 der Ausgaben