Instandhaltung an kleinen Gewässern
Wir fördern ab 01.01.2020
Inhalt
Instandsetzung: | Wir fördern: |
Öffnen von geschlossenen Gräben mit anschließender Bepflanzung, sowie Instandhaltung nach ökologischen Gesichtspunkten | 2/3 der Baukosten |
von Drainagen - bei Rohrkanälen (> DN 200) als Hauptsammler | 1/5 der Baukosten |
von Drainagen - bei offenen Hauptsammlern | 1/3 der Baukosten |
Bepflanzungen | 1/2 der Pflanzen-Anschaffungskosten |
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Räumung: | Wir fördern: |
Schotterfang | 1/2 der Ausgaben |
Max. der Hälfte der Gesamtlänge des Gewässers pro Jahr nach ökologischen Gesichtspunkten | 1/2 der Ausgaben |
Max. der Hälfte der Gesamtlänge des Gewässers pro Jahr. Bei Erhaltung der Bepflanzung und entsprechender Bewuchspflege | 2/3 der Ausgaben |
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Pflege: | Wir fördern: |
erforderliche Handarbeit um Morphologie zu erhalten oder verbessern | 2/3 der Ausgaben |
von Böschungsflächen durch einmalige Mahd – frühestens Ende September | 1/3 der Ausgaben |
Gehölzpflege mit Rückschnitt, kleinflächiges auf Stock setzen, Freischneiden des Abflussquerschnittes | 1/2 der Ausgaben |
Intensivere Bewuchspflege bzw. Mäharbeiten bei rekultivierten Bachläufen (Magerwiese) | 2/3 der Ausgaben |
von Böschungsflächen als Magerwiese durch einmaliges Mähen mit Herausnahme des Mähgutes – frühestens Ende September | 1/2 der Ausgaben |