Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken in Salzburg – Der Wasserkraftberater

Beratungsaktion für Betreiber von Kleinwasserkraftwerken

Kleinwasserkraft im Land Salzburg

Gegenwärtig sind in Salzburg 466 Kleinwasserkraftwerke (Ausbauleistung < 10 MW) registriert. Viele dieser Anlagen können durch technische, wasserwirtschaftliche und ökologische Optimierungsmaßnahmen eine Steigerung der Stromproduktion und eine Verbesserung des Gewässerzustandes erreichen. Durch diese Maßnahmen wird der Anteil der erneuerbaren Energie im Land Salzburg gehoben und die CO2-Belastung gesenkt.

Revitalisierungsmaßnahmen

Zu den möglichen Revitalisierungsmaßnahmen gehören neben der Modernisierung, Erweiterung und Nachrüstung der bestehenden Anlagenteile (Turbine, Generator, Steuerung etc.) sowie der ökologischen Anpassung der Anlage an den Stand der Technik (z.B.: Anpassung der Restwassermenge, Errichtung einer Fischaufstiegshilfe) vor allem eine optimale wasserwirtschaftliche Nutzung des Gewässers.

Inhalt der Beratung

Die Beratung läuft in zwei Stufen ab. In der ersten Stufe (Grobanalyse) wird durch eine Auswertung des Förderantrags und einem Beratungsgespräch geprüft, ob eine Steigerung des Regelarbeitsvermögens oder der Engpassleistung möglich ist.

Diese Steigerungsfeststellung ist Voraussetzung für die zweite Stufe (Feinanalyse), in der eine Vor-Ort-Begutachtung der Anlage durch den Wasserkraftberater erfolgt.

Es werden dabei die baulichen Anlageteile begutachtet, sowie die hydrologischen, ökologischen und rechtlichen Verhältnisse der Wasserkraftanlage analysiert. Hauptbestandteil der Beratung ist die Eruierung der möglichen Steigerungspotentiale der Wasserkraftanlage. Das Beratungsergebnis wird in einem Endbericht zusammengefasst.

Für Pico-Wasserkraftanlagen (ca. < 30 kW) gibt es Aufgrund der Anlagengröße eine Sonderregelung (Anfrage + Einstufige Beratung).

Ziel der Beratungsaktion

Ziel der Beratung ist die Hebung des Anteils an erneuerbarer Energie im Land Salzburg durch die Revitalisierung bestehender Kleinwasserkraftwerke, sowie die Verbesserung der ökologischen Situation des betroffenen Gewässers.

Wer sind Wasserkraftberater?

Die Wasserkraftberater im Land Salzburg sind unabhängige Experten (Technisches Büro, Ziviltechniker, fachspezifische Vereine etc.) die aus einem vorgegebenen Beraterpool gewählt werden können.
Förderhöhe der Beratungsaktion

Stufe 1:  100% Förderhöhe, keine Kosten für FördernehmerIn

Stufe 2:  Erhalt eines Gutscheines für eine Wasserkraftberatung
Bei Einlösung hat die/der FördernehmerIn einen Selbstkostenanteil von max. 500,00 €, jedenfalls jedoch 1/3 der Gesamtsumme, zu tragen.

Pico-Kraftwerke (ca. < 30 kW): Selbstkostenanteil von 1/3 der Gesamtsumme,

jedoch max. 200,00 €.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beratungsaktion

An der Beratungsaktion können grundsätzlich sämtliche sich im Land Salzburg befindliche Kleinwasserkraftwerke (Ausbauleistung < 10 MW) teilnehmen. Voraussetzung ist das vollständige Ausfüllen des Förderantrags (Erstbefragungsbogen) und dessen Einreichung bei der Abwicklungsstelle.


Abwicklungsstelle

Amt der Salzburger Landesregierung,
Referat 7/03 - Allgemeine Wasserwirtschaft
Michael-Pacher-Straße 36;
Postfach 527, 5020 Salzburg


E-Mail: johann.seiwald@salzburg.gv.at

Telefon: 0662-8042-4269


Förderantrag 

Richtlinie zur Beratungsaktion, pdf (463 KB)

Beraterpool - Aktuelle Wasserkraftberater, pdf (376 KB)