Die Wasserrahmenrichtlinie (2003
umgesetzt im österr. Wasserrechtsgesetz) fordert, dass die Mitgliedsstaaten
ihre Gewässer schützen, verbessern und sanieren, mit dem Ziel, bis 22.12.2015
(mit begründeten Ausnahmen bis 22.12.2027) einen guten Gewässerzustand bzw. das
gute Potenzial zu erreichen. Der hohe Prozentsatz an ökologisch
beeinträchtigten Gewässerabschnitten ist einerseits auf die intensive Nutzung
der österreichischen Gewässer zur Energiegewinnung und andererseits auf die notwendigen
Eingriffe zum Zweck des Hochwasserschutzes zurückzuführen. Vor allem bei den
größeren Fließgewässern, die von Wanderfischen bewohnt werden, ist der
Fischbestand in den letzten Jahrzehnten signifikant beeinträchtigt worden,
sodass an vielen Gewässerabschnitten viele und wesentliche der für diese
Gewässer typischen Arten fehlen.
Die Förderung der Gewässerökologie soll dazu beitragen, die zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie notwendigen ökologischen Maßnahmen an den österreichischen Fließgewässern rechtzeitig, zielorientiert und unter der Prämisse des effizienten Einsatzes der verfügbaren Förderungsmittel umzusetzen.
Die Konkretisierung der Förderung Gewässerökologie erfolgt durch zwei Förderungsrichtlinien, einerseits für kommunale Förderungswerber (Gemeinden, Genossenschaften und Verbände) und andererseits für Wettbewerbsteilnehmer (E-Wirtschaft, sonstige Betriebe) auf Basis der Vorgaben des EU-Wettbewerbsrechts.
Förderfähig sind Maßnahmen
zur Verbesserung der Durchgängigkeit
zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen
zur Minderung der Auswirkungen von Rückstau
zur Minderung der Auswirkungen des Schwalls
zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
Die Abwicklung der Förderung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem BMLRT - vertreten durch die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) – und den Bundesländern. Gemäß den Richtlinien des Bundes ist für die Inanspruchnahme der Bundesmittel die Gewährung einer Landesförderung erforderlich. Die Einreichung der Förderungsanträge erfolgt online über die Plattform
www.meinefoerderung.at.
Ihr Ansprechpartner in der Abteilung Wasser:
Ing. Winfried Kunrath
0662/8042-4264