Gewässerinstandhaltung

Das Land Salzburg fördert die Instandsetzung, Räumung und Pflege von kleinen Gewässern mit dem Ziel die bestehenden Entwässerungssysteme zu sichern, zu schützen und zu verbessern.


Im Vordergrund steht dabei die

ERHALTUNG der bestehenden Entwässerungssysteme (Drainagen, Kanäle, Gräben, Bäche) zur Sicherstellung von geordneten Abflussverhältnissen.

ERHALTUNG und Schutz der kleinen Gewässer und deren unmittelbaren Umfeldes als landschaftsgestaltendes Element und als natürlicher Lebensraum.

ERHALTUNG und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.

UMSETZUNG von möglichst nachhaltig wirksamen Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen.

Pflege von Uferböschungen

Das Ziel dieser Maßnahme ist die Freihaltung des notwendigen Abflussquerschnittes der Gewässer vom Abfluss behindernden Aufwuchs im nicht bestockten Profilbereich. Bedingung für die Förderung von durchzuführenden Mäharbeiten ist jedoch, dass diese Mäharbeiten nur einmal im Jahr und nicht vor September erfolgen.

Dies deshalb, damit sich an den Gewässerböschungen möglichst artenreiche und streuwiesenähnliche Vegetationsformen entwickeln und etablieren können.

Ufergehölz

Ein Baum- und Strauchbestand hat folgende nachweisbare Vorteile für das Gewässer:

  • Verminderter Aufwuchs von Wasserpflanzen durch Beschattung
  • Erhöhung des ökologischen Werts des Gewässers
  • Keine übermäßig starke Erwärmung durch direkte Sonneneinstrahlung
  • Weniger Anlandungen und Verminderung des Aufwandes für Räumungen

Eine naturnahe Pflege des Ufergehölzes hat folgenden Anforderungen zu entsprechen:

  • Erforderliche Rückschnitt sowie auf Stock setzen einzelner Gehölze
  • Kleinflächiges auf Stock setzen
  • Freischneiden des Abflussquerschnittes im notwendigen Ausmaß, sodass eine ausreichende Beschattung des Gewässers noch erhalten bleibt

Die Pflegemaßnahmen in den Gehölzflächen sollen im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar erfolgen.

Räumungen des Abflussquerschnittes

Unter Räumungen sind insbesondere das Entfernen von Ablagerungen in der Gerinnesohle und/oder Böschungen, sowie die Räumung von allenfalls vorhandenen Schotterfängen zu verstehen. Die Räumungen haben abschnittsweise und in Fließrichtung zu erfolgen.

Hinweis: Die Arbeiten sind immer mit dem Fischereiberechtigten sowie dem Referat Schutzwasserwirtschaft abzustimmen!


Zuständigkeit Gewässerbewirtschaftung:

Thorsten Bungart
e-Mail: gewaesserbewirtschaftung@salzburg.gv.at

Tel.: 0662 8042-4345