Förderung von Mikro-ÖV

Das Land Salzburg unterstützt seine Gemeinden finanziell beim Aufbau und Betrieb kleinregionaler Personentransportkonzepte, in Ergänzung zum Linienbetrieb der Regionaltaktverkehre.

​Warum wird gefördert?

Im ländlich-peripheren Raum sind zahlreiche Siedlungsgebiete mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht ausreichend erschlossen. Der Aufwand für den entsprechenden Ausbau des Linienverkehrs wäre zu kostspielig und nicht vertretbar. Hier bieten sich ergänzende, nachfrageorientierte Mikro-ÖV-Systeme an. Mikro-ÖV kann besser auf lokale und regionale Besonderheiten und Wünsche eingehen. Er kann Mobilität ohne Auto im ländlichen Raum gewährleisten.


Wer kann eine Förderung beantragen?

Jede Gemeinde des Bundeslandes Salzburg ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Auch Zusammenschlüsse von Gemeinden sind möglich.


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Planung, Entwicklung und der Betrieb von gemeindegebietsübergreifenden
Mikro-ÖV-Systemen (Kooperation von Gemeinden).

Förderhöhe

Je Projektphase gibt es unterschiedliche Fördersätze, maximal 50 Prozent oder 10.000 Euro für die Phase der Projektinitialisierung. Der maximale Förderbetrag während der ersten drei Betriebsjahre beträgt 50.000 Euro.

Förderverfahren

Zum Verfahrensablauf informiert die Förderrichtlinie. Zuständige Stelle des Landes ist das Referat 6/12 - Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung.