Inhalt
Warum wird gefördert?
Verkehr hat erheblichen Einfluss auf unseren Lebensraum und die Lebensqualität. Gleichzeitig sind es diese Lebensumstände, die unser eigenes Mobilitätsverhalten und die Verkehrsmittelwahl beeinflussen. Einmal errichtete Verkehrsinfrastruktur für die Straße hat langen Bestand. Die Eisenbahninfrastruktur besteht über noch längere Zeitabschnitte.
Die rechtzeitige Planung und Entwicklung von Strategien kann kritische Entwicklungen und Verkehrsprobleme von vorne herein verhindern und einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der öffentlichen Hand liefern.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Jede Gemeinde des Bundeslandes Salzburg ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Auch Zusammenschlüsse von Gemeinden sind möglich.
Was wird gefördert?
Erstellung von Verkehrskonzepten auf konzeptioneller beziehungsweise strategischer Ebene.
- Festlegung von verkehrspolitischen Zielen
- Umfassende Problemanalyse und Maßnahmenentwicklung in allen Bereichen, also vom Fuß- und Radverkehr, über Öffentlichen Verkehr bis hin zum Autoverkehr
- Eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung ist vorzusehen
- Die Gemeindeverkehrskonzepte müssen mit den Leitzielen und der Leitstrategie des Landesmobilitätskonzeptes „salzburg.mobil 2025" konform gehen
- Beachtung und Einbezug der österreichischen Ziele des „Masterplan Gehen"
Förderhöhe
Der Fördersatz beträgt 50% der im Angebot dargestellten Bruttokosten. Die Förderhöhe ist auf max. 35.000 € pro Gemeinde und Projekt beschränkt.
Förderverfahren
Zum Verfahrensablauf informiert die Förderrichtlinie. Zuständige Stelle des Landes ist das
Referat 206/12 Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung