Förderung von Anschlussbahnen

Modernisierung, Reaktivierung, Neuerrichtung

Förderung zur Errichtung und Reaktivierung von Anschlussbahnen

Zuschüsse für Errichtung, Erweiterung und Modernisierung und Reaktivierung privater Anschlussbahnen in Salzburg: Aufbauend auf der Richtlinie des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) über die Förderung privater Anschlussbahnprojekte gewährt das Land Salzburg nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung privater Anschlussbahnen. Hierzu ist neben dem generellen Ansuchen bei der zuständigen Stelle der SCHIG mbH ein Ansuchen unter Angabe der Projektkosten beim Amt der Salzburger Landesregierung einzureichen Förderansuchen "Land Allgemein". Der Zuschuss des Landes Salzburgs beträgt nach positiver Prüfung in der Regel 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.