Förderung zur Errichtung und Reaktivierung von Anschlussbahnen
Zuschüsse
für Errichtung, Erweiterung und Modernisierung und Reaktivierung privater Anschlussbahnen
in Salzburg: Aufbauend auf der Richtlinie des Bundesministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(BMK) über die Förderung privater Anschlussbahnprojekte gewährt das Land
Salzburg nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nicht rückzahlbare
Zuschüsse für die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung privater
Anschlussbahnen. Hierzu ist neben dem generellen Ansuchen bei der
zuständigen Stelle der SCHIG mbH ein Ansuchen unter Angabe der Projektkosten beim Amt der Salzburger
Landesregierung einzureichen Förderansuchen "Land Allgemein". Der Zuschuss des Landes Salzburgs beträgt nach positiver Prüfung in der Regel 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.