
Nach Errichtung einer entsprechend dimensionierten Lärmschutzwand:
Verminderung des Dauerschallpegels um ca. 10 - 15 dB

Erläuterungen der Isophone bzw. der daraus abgeleiteten Handlungsstufen für Widmungs- und Bauverfahren etc. in der "Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung"