Antragstellung

Zuschuss des Landes zur Finanzierung der Haushaltshilfe und/oder Hauskrankenpflege.

Wer einen Zuschuss beantragt, nimmt direkt Kontakt mit der Haushaltshilfe- und Hauskrankenpflegeorganisation auf, die die Betreuung übernehmen wird. Diese Organisation nimmt beim Hausbesuch das Antragsformular mit, unterstützt beim Ausfüllen des Formulars und leitet das ausgefüllte Formular an die zuständige Behörde weiter. Eine Durchschrift des Antrags verbleibt beim Antragsteller.


Einen Antrag können stellen:

  • der Antragsteller selbst,
  • sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter,
  • sein Erwachsenenvertreter, sofern er mit der Besorgung dieser Angelegenheit betraut worden ist.

 

Nach Antragstellung bei der zuständigen Behörde vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung oder der Bezirkshauptmannschaft einen Hausbesuch. Bei diesem Hausbesuch werden

  • die Voraussetzungen für einen Zuschuss des Landes geprüft,
  • die Zahl der Betreuungs- bzw. Pflegestunden festgelegt und
  • die Höhe der Eigenleistung berechnet.