Zuschuss für die Pflege zuhause

Das Land Salzburg fördert mittels Zuschuss Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege.

Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind vom Betroffenen aus dem Einkommen und Pflegegeld zu bezahlen. Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss, der unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt wird:

  • Vorliegen einer Krankheit oder
  • Behinderung, die dazu führt, dass der/die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben im Privathaushalt zu führen
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich),
  • Hauptwohnsitz im Land Salzburg.

Die Kosten für Betreuung und Pflege werden durch einen Zuschuss des Landes verringert. Der Kostenzuschuss zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab.

Mindesteigenleistung
Die Eigenleistung beträgt jedenfalls pro Monat:

  • ohne Pflegegeldbezug...... € 30,00 (Pauschalbetrag)
  • mit Pflegegeldbezug.........€ 30,00 (Pauschalbetrag) plus € 7,00 je konsumierter Stunde (höchstens jedoch das tatsächlich bezogene Pflegegeld)



Höchsteigenleistung

Die maximale Eigenleistung beträgt pro Stunde (2024):

  • Hauskrankenpflege.................................... € 51,60
  • Haushaltshilfe – Stadt................................. € 47,40
  • Haushaltshilfe – Land.................................. € 48,40

Der Landeszuschuss für häusliche Betreuung und Pflege wird grundsätzlich für 100 Stunden pro Monat und Haushalt geleistet. Diese Obergrenze erhöht sich für im Haushalt lebende Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten, von denen beide pflege- oder hilfsbedürftig sind, auf 120 Stunden. Darüber hinaus kann für Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, zur Vorbereitung einer stationären Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung das Stundenausmaß einmal pro Haushalt für höchstens sechs Monate um bis zu 20 Stunden je Monat erhöht werden.