Anbieter

von Haushaltshilfe, Hauskrankenpflege und Angehörigenentlastung

Betroffenen können selbst auswählen, welche Organisation die Betreuung und Pflege übernehmen soll.

Betroffene können für ihre Betreuung und Pflege unter 15 privaten Organisationen (in der Rechtsform eines Vereins oder einer GmbH) auswählen. Die nachstehenden Organisationen können den Kostenzuschuss ihrer Kunden mit der Landesregierung verrechnen.



Hier die Anschriften der Zentralstellen:



*Diese mobilen Dienste bieten keine Angehörigenentlastung an.