Zuschuss für Pflegehilfsmittel

Personen mit einer erheblich dauernden Beeinträchtigung sowie Personen mit erheblichen altersbedingten Einschränkungen können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für ein Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (zB: Pflegebett, Patientenlifter etc.) stellen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben.


Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses muss unbedingt vor Ankauf des Pflegehilfsmittels gestellt werden.


Der Zuschuss wird nach festgelegten Richtlinien (Haushaltseinkommen, Verordnungsschein, Kostenvoranschlag usw.) gewährt.