Personen mit einer erheblich dauernden Beeinträchtigung sowie Personen mit erheblichen altersbedingten Einschränkungen können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine barrierefreie Wohnraumadaptierung stellen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Bezuschusst werden zum Beispiel Umbauten im Bad, Treppenlifte, Rampen usw.
Der Antrag muss unbedingt vor der Realisierung des Vorhabens mit Nachweis des Haushaltseinkommens, einem aktuellen Arztbrief sowie unter Vorlage eines Kostenvoranschlages gestellt werden.
Der Zuschuss wird nach festgelegten Richtlinien gewährt.