Teuerungsausgleich für private Unterkunftsgeber

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten private Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber rückwirkend einen finanziellen Ausgleich für teuerungsbedingte Mehraufwendungen.

​Alle privaten Unterkunftsgeberinnen und -geber, die Wohnraum im Bundesland Salzburg an Grundversorgungsbezieherinnen und - bezieher im Zeitraum von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 zur Verfügung gestellt haben, können einen Teuerungsausgleich beim Land Salzburg beantragen.

Dieser wird nach Antragsprüfung und Vorliegen aller Voraussetzungen in Form einer rückwirkenden Einmalzahlung ausbezahlt.

Die Gelder dafür werden vom Bund zur Verfügung gestellt (BGBl I Nr 28/2023).

Eine Antragstellung ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das
E-Government-Formular möglich.
Antragsfrist: 1. August bis 31. Oktober 2023


Nähere Informationen über die Fördervoraussetzungen und die Höhe des Teuerungsausgleichs können in der Richtlinie abgerufen werden.