Inhalt
Alle privaten Unterkunftsgeberinnen und -geber, die Wohnraum im Bundesland Salzburg an Grundversorgungsbezieherinnen und - bezieher im Zeitraum von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 zur Verfügung gestellt haben, können einen Teuerungsausgleich beim Land Salzburg beantragen.
Dieser wird nach Antragsprüfung und Vorliegen aller Voraussetzungen in Form einer rückwirkenden Einmalzahlung ausbezahlt.
Die Gelder dafür werden vom Bund zur Verfügung gestellt (BGBl I Nr 28/2023).
Antragsfrist: 1. August bis 31. Oktober 2023
Nähere Informationen über die Fördervoraussetzungen und die Höhe des Teuerungsausgleichs können in der Richtlinie abgerufen werden.