Rechtsberatung im Asylbereich

Im Asylverfahren und gegen bescheidmäßige Kürzungen oder Einstellungen der Grundversorgung wird eine kostenlose Rechtsberatung angeboten.

  • Rechtsberatung im Asylverfahren

Das AsylG (§ 64 AsylG 2005) sieht vor, dass der inhaltlichen Prüfung eines Asylantrags ein Zulassungsverfahren vorgelagert ist. Es wird in der Erstaufnahmestelle (EAST), gemäß der Asylgesetzdurchführungsverordnung, durchgeführt. Asylwerbende haben keine freie Wahl auf eine bestimmte Rechtsberaterorganisation, sondern werden nach dem Zufallsprinzip zugeteilt. Die Betroffenen werden über die Beratungsorganisation informiert. Der/die RechtsberaterIn selbst hat die Tätigkeit objektiv und nach bestem Wissen wahrzunehmen.


Die Rechtsberatung im Asylverfahren hat folgende Aufgaben:

  • Information über asyl- und fremdenrechtliche Fragen inkl. Ablauf und Aussichten des Asylverfahrens,
  • Beratung und Unterstützung von Asylwerbenden beim Einbringen einer Beschwerde beim Asylgerichtshof,
  • Rechtsberatung im Falle einer Ablehnung eines Antrages auf Asyl unter Darlegung der Erfolgsaussichten der Beschwerde,
  • Aufklärung über die freiwillige Rückkehr ins Heimatland.

Im Land Salzburg wird die Rechtsberatung zum Asylverfahren von folgenden Organisationen durchgeführt:


Unabhängige Beratung Salzburg
Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH
Lehener Straße 26,5020Salzburg, Austria

Telefon: +43 (0) 664/886 823 21
Fax: +43 (0) 662/234 66 25 30


BBU Rechtsberatung für Asylwerbende im Beschwerdeverfahren
Handelszentrum 7-9, 1. Stock, 5101 Bergheim, Austria
+43 1 2676 870 9 420