Das Land Salzburg ist im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung mit dem Bund für die Grundversorgung von Asylwerbern, Vertriebenen und anderen nicht abschiebbaren Menschen, die im Bundesland Salzburg wohnen, zuständig.
Grundversorgung erhalten folgende Personen,
sofern eine Hilfsbedürftigkeit, also eine Beschaffung der Grundversorgung aus
eigenen Mitteln nicht möglich ist, vorliegt
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Fremde mit einem Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen oder Vertriebene
- Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, soweit sie keine Mindestsicherung beziehen
- Zeugen oder Opfer von Menschenhandel oder Prostitution
- Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen
Die Leistungen der Grundversorgung umfassen:
- Unterbringung in geeigneten Unterkünften
- Verpflegung
- Bekleidung
- Krankenversorgung
- Maßnahmen für pflegebedürftige Personen
- Information, Beratung und soziale Betreuung
- Transportkosten
- Schulbedarf
- Taschengeld in organisierten Unterkünften
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Kostenbeitrag für Begräbnis- oder Rückführkosten