| | - Preisdeckel auf den durchschnittlichen Verbrauch von 1.000 Kilowattstunden von Warmwasserboilern auf 10 Cent seit 1. Mai 2023.
- Erhöhung des Stromkostenergänzungszuschusses des Bundes für Haushalte mit mehr als drei Bewohnern seit 1. Juli 2023 mit einer Gutschrift zur Jahresabrechnung.
- Energiekostenunterstützung für Haushalte mit Elektrodirektheizung
- Energiekostenunterstützung für Haushalte mit Gasheizung
- Ausbau der Energieberatung Salzburg
- Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen kann für das Jahr 2022 beantragt werden.
- Energiepaket der Salzburg AG
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| | - Erhöhung des Heizkostenzuschusses von 300 Euro auf 600 Euro. Die Antragsfrist läuft von 1. Jänner 2024 bis 30. September 2024.
- Weitere Sozialunterstützungen
- Der für die Gewährung der Sozialunterstützung höchstzulässige Wohnaufwand bei Strom und Gas wurde um 50 Prozent angehoben.
- Voraussetzungen: Die Höhe der Sozialunterstützung wird individuell auf Grund der jeweiligen Lebensverhältnisse der hilfesuchenden Person berechnet.
- Antragstellung: in der Stadt Salzburg beim Sozialamt des Magistrats, in den Bezirken jeweils bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
- Zielgruppe: Personen in Notlagen, die ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln nicht decken können.
- www.salzburg.gv.at/sozialunterstuetzung
- Hilfe in besonderen Lebenslagen: Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Hilfen zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum sowie Hilfen zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen.
- Voraussetzungen: Die Hilfe in besonderen Lebenslagen wird individuell auf Grund der jeweiligen Lebensverhältnisse der hilfesuchenden Person berechnet.
- Antragstellung: Ein schriftlicher Antrag ist bei den Bezirksverwaltungsbehörden einzubringen. Für die Bearbeitung ist, je nach Hauptwohnsitz des Hilfsbedürftigen, die Bezirkshauptmannschaft oder das Sozialamt des Magistrats der Stadt Salzburg zuständig.
- Zielgruppe: Personen in besonderen Notlagen.
- www.salzburg.gv.at/besondere-lebenslagen
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| | - 3,7 Millionen Euro zusätzliche Wohnbeihilfe für Erhöhung des Zuschusses um 15 Prozent.
- 2,4 Millionen Euro zusätzliche Wohnbeihilfe für die Ausweitung der Anzahl der Anspruchsberechtigten auf dem freien Wohnungsmarkt um 35 Prozent.
- Der Zugang zur Wohnbeihilfe wurde erleichtert und umfasst Nettomieten bis 10,20 Euro pro Quadratmeter.
Wohnschirm des Sozialministeriums
Das Programm des Sozialministeriums schützt vor Wohnungsverlust. Es unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der Covid-19-Pandemie ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. - Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Österreich, Mietrückstand seit 1. März 2020, der nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann. Ob eine Unterstützungsmöglichkeit besteht, wird in einem Beratungsgespräch in einer anerkannten Einrichtung ermittelt.
- Antragstellung: Beratungsstelle Salzburg, Soziale Arbeit gGmbH – Fachstelle für Wohnungssicherung, Breitenfelderstraße 49/1, 5020 Salzburg, Telefon: +43 662 874690.
- Zielgruppe: Personen, die von Delogierung bedroht sind.
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| | - 1 Million Euro Nachhaltigkeitspaket für kleinere Unternehmen.
- 100 Freistromtage der Salzburg AG für landwirtschaftliche Betriebe.
- 100 Freistromtage der Salzburg AG für Betriebe mit Gewerbetarif. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 10.000 kWh reduzieren sich die Mehrkosten für einen Gewerbebetrieb mit diesen Freistromtagen von 136,75 Euro netto auf 79,27 Euro netto pro Monat.
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| | Unterstützung für Salzburgerinnen und Salzburger, die auf Grund geringen Einkommens von den Teuerungen am stärksten betroffen sind. Leistungen oder Gründe zur Unterstützung sind insbesondere Miet-, Strom- und Betriebskostenrückstände, Kautionen, medizinische Kosten, Zusatzkosten auf Grund besonderer Bedarfe in Folge einer Behinderung sowie Notüberbrückungen zur Deckung des Lebensunterhaltes. Voraussetzungen: individuelle Prüfung der Einkommenssituation und Lebenslage.
Antragstellung: über Caritas Salzburg, Sozialberatungsstelle oder Bezirkshauptmannschaften.
Zielgruppe: Menschen, die sich in einer einmaligen und nicht dauerhaften Notsituation befinden oder denen eine solche Notsituation unmittelbar droht. www.salzburg.gv.at/landeshilfe
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| | Vergünstigungen mit dem Familienpass
Der Salzburger Familienpass bietet Angebote und Vergünstigungen aus Gastronomie und Hotellerie, Gewerbe und Handel, Freizeit- und Ausflugsziele sowie Kultur. Praktisch auch als kostenlose App für Apple und Android.
Zuschuss zu Elternbeiträgen bei der Kinderbetreuung
Rückwirkend mit 1. September 2022 wurden die Zuschüsse zu den Elternbeiträgen für Kinderbetreuung um 60 Prozent erhöht. Dadurch verringern sich die Kosten für die Familien unabhängig vom Einkommen. Die höheren Zuschüsse werden an die Träger ausgezahlt, die diesen Zuschuss dann direkt an die Familien weitergeben, indem die Beiträge für den Betreuungsplatz sinken.
Kinderbetreuungsfonds Unterstützt werden Eltern mit geringem Einkommen. Alleinerziehende mit einem Gehalt unter 2.275 Euro erhalten bis zu 700 Euro Zuschuss zu den Ganztags-Kinderbetreuungskosten pro Jahr.
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| | Unterstützungen für Familien bei Schulveranstaltungen - Mit 1. Jänner 2024 wurde die Förderung von 270 Euro auf bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr angehoben.
- 300.000 Euro liegen beim Land Salzburg dafür bereit.
- Brutto-Einkommensgrenzen:
- Familien mit einem Kind (2.479,75 Euro pro Monat)
- Alleinerziehende mit einem Kind (2.479,75 Euro pro Monat)
- für jedes weitere Kind im Haushalt (610,40 Euro pro Monat)
- Schüler und Schülerinnen ohne Erziehungsberechtigte (1.640,45 Euro pro Monat)
SchülerbeihilfengesetzDas Schülerbeihilfengesetz wurde novelliert. Dabei wurden sowohl die Grenzwerte für die Anspruchsberechtigung, als auch die Beihilfenhöhe angepasst. Finanzielle Unterstützung Landwirtschaftlicher Schulverein Der landwirtschaftliche Schulverein kann in sozialen Notlagen unterstützen. Finanzielle Unterstützung
Heimgebühren Die in der Vergangenheit gesetzten Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaftlichen Fachschulen (zum Beispiel Holzbau mit hoher Energieeffizenz, Photovoltaikanlagen mit großer Leistung, gezielter Lebensmitteleinkauf mit Preisangeboten bei den Systemlieferanten) führen dazu, dass Kostensteigerungen nicht in voller Höhe durchschlagen. Damit konnte die Steigerung der Heimgebühren in erträglichem Maße gehalten werden.
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| | Die Pauschal-Tarife im öffentlichen Verkehr bleiben im Jahr 2024 trotz höherer Energiekosten gleich und werden nicht erhöht.
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| | 2023 wurde auf die Valorisierung in der Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung verzichtet, das heißt, die Abgaben und Gebühren wurden nicht erhöht. Dazu zählen zum Beispiel Abgaben und Gebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft, Bewilligungen im Veranstaltungswesen, Bauwesen, Gesundheitswesen und bei Straßenverkehrs- und Schifffahrtsangelegenheiten, Genehmigungen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen oder im Bereich des Elektrizitätswesens.
Weitere Informationen |
| | Die Abschaffung der kalten Progression durch den Bund kommt auch den Salzburgerinnen und Salzburgern zu Gute. Das Land Salzburg verzichtet durch Minderertragsanteile kumuliert über fünf Jahre auf 260 bis 270 Millionen Euro.
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| | Über die Unterstützungsstelle des Landes können Zuschüsse für behinderungsbedingt notwendige bauliche Adaptierungen im Wohnbereich (zum Beispiel Umbauten, Einbau von Rampen, Treppenlifte) und beim Pkw (zum Beispiel Schwenksitze, Rampen) gewährt werden. Auch für notwendige Pflegehilfsmittel (Patientenlifter, Pflegebetten) gibt es Zuschussmöglichkeiten. Voraussetzungen: Antragstellung noch vor Realisierung von Vorhaben und Umbauten, Hauptwohnsitz muss im Bundesland Salzburg sein. Antragstellung und Information: Abteilung Soziales, Referat Behinderung und Inklusion, postalisch oder per E-Mail: unterstuetzungsstelle@salzburg.gv.at
Zielgruppe:
- Personen, die eine erhebliche dauernde Beeinträchtigung haben
- Personen, die behinderungs- oder altersbedingt mobilitätseingeschränkt sind
- Personen, die als Kriegsopfer nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz gelten
www.salzburg.gv.at/unterstuetzungsstelle
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| | Unterstützungsleistung für Salzburger Mindestpensionistinnen und -pensionisten in der Vorweihnachtszeit. Voraussetzungen: Pensionistinnen und Pensionisten, die in Privathaushalten leben und eine Ausgleichzulagenzahlung erhalten. Antragstellung: online oder postalisch, bei der Beantragung helfen Gemeinden und Pensionistenverbände. Zielgruppe: Pensionistinnen und Pensionisten mit Hauptwohnsitz in Salzburg mit geringem Einkommen. www.salzburg.gv.at/landeshilfe
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| | dm-Geschenkkarte für Babyartikel im Wert von 80 Euro. Voraussetzungen: Inanspruchnahme der Beratungsangebote der Elternberatung. Antragstellung und Information: Abteilung Soziales, Referat Kinder- und Jugendhilfe, Elternberatung, Telefon: +43 662 8042-2887, E-Mail: elternberatung@salzburg.gv.at.
Zielgruppe: Familien mit Kleinkindern in besonderen Notlagen.
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