KOLLMANNS FISCHEREIKARTE



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Titel

Paul Jäger, Ingrid Schillinger (2003): Kollmanns Fischereikarte von Salzburg. Fische in Salzburg Gewässern

Stand 1898; Historischer Fischbestand 1898

Kartensammlung Gewässerschutz, Thema 1, 10 Sectionen, 1 Gesamtblatt, 2003

Erstellungszweck

Grundlagenerhebung in den Jahren 1883 bis 1898 im Auftrag des k. k. Ackerbauministeriums

rechtl. Grundlage: Auftrag des k. k. Ackerbauministeriums

Signatur

AT-SLA AB 20004 C 19.427

Datierung/Entstehungszeitraum

1883 – 1898

Inhalt

Im Auftrag des k. k. Ackerbauministeriums erarbeitete Josef Kollmann, Fischereidirektor der k. k. Landwirtschaftsgesellschaft in Salzburg und Leiter der Fischzuchtanstalt Hintersee, in den Jahren 1883 bis 1898 die Grundlagen für die bei der ersten allgemeinen Fischereiausstellung in Salzburg im Jahre 1900 ausgestellte „Fischereikarte und Fischereikataster des Landes Salzburg" (Salzburger Landwirtschaftsblätter, 1912).

Diese Karte ist nicht nur deswegen bemerkenswert, weil sie die umfassende Fischartenerhebung Salzburgs am Beginn des 20. Jahrhunderts dokumentiert, sondern weil sie zudem von einem Fachmann zu einer Zeit erstellt worden ist, zu welcher die Gewässer Salzburgs noch nicht weitgehend ausgebaut, begradigt, verrohrt und durch vielfältigste Unterbrechungen ökologisch zerstückelt waren.

Es war noch die Zeit des Beginnens der großen Regulierungen. Die Verflechtungen der Hauptgewässer mit ihren Nebenarmen und Zuflüssen sowie mit ihren Auwäldern waren noch intakt und dem jahreszeitlichen Wechselspiel der Abflüsse angepasst.

Die Fischarten Salzburgs 1898

Kollmann gibt für die Salzburger Gewässer 40 Fischarten, 2 Krebsarten und die Perlmuschel als fischereilich von Bedeutung an.

Kollmann hat mit der Auflistung von 40 Fischarten eine generelle Übersicht über den Fischbestand der heimischen Gewässer gegeben, trotzdem dürften nicht an allen Gewässern auch die „nicht nutzbaren Nebenfische" vollständig erfasst worden sein.

Man kann davon ausgehen, dass einerseits nicht alle heimischen Fischarten beschrieben werden konnten und andererseits die Fischartenerfassung an den einzelnen Gewässern lückenhaft ist – eine für die Fischereiwirtschaft bekannte Tatsache. Manchmal sind Angaben zu einzelnen Arten (z.B.: Perlfisch) unglaubwürdig, vermutlich Opfer von mehrfach verwendeten Trivialnamen.

Den lateinischen Bezeichnungen von Kollmann wurden in den Tabellen die heute verwendeten Namen hinzugefügt, um die Arten nach der gültigen Nomenklatur zu definieren.

Einige Trivialnahmen sind heute schon fast vergessen, so versteht man z. B. unter „Bisgurn" den Schlammpeitzger (Bisgurnus fossilis) und unter „Halbbrachsen" den Zobel (Abramis)

Kartensammlung Gewässerschutz, Thema 1, 10 Sectionen, 1 Gesamtblatt, 2003


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