Vom Antrag zur Förderung


Antrag auf Förderung der Waldumweltmaßnahmen

Schicken Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular zur Begutachtung von Waldumweltmaßnahmen an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Ref. 5/05 Naturschutzrecht und Förderungswesen
Postfach 527
5010 Salzburg


Kontaktaufnahme und Beratungstermin

Im Laufe des Sommers wird Sie ein von der Abt. 5 (Natur- und Umweltschutz, Gewerbe) beauftragter Experte kontaktieren und in einem Telefongespräch erste wichtige Angaben mit Ihnen besprechen und einen Beratungstermin vereinbaren.

Bei dem Beratungstermin werden die in Frage kommenden Flächen gemeinsam mit Ihnen besichtigt, die Maßnahmen und Pflegeauflagen festgelegt und planlich dargestellt. Der Begutachter wird mit Ihnen gemeinsam das Antragsformular Antrag auf Fördermittel der Ländlichen Entwicklung für die Waldumweltmaßnahmen ausfüllen.


Förderung

Die Bewilligung der Förderung erfolgt auf Grundlage einer Förderbewilligung durch die Landesforstdirektion in Abstimmung mit der Abt. Natur- und Umweltschutz, Gewerbe. Die Förderungen werden von der Agrar Markt Austria (AMA) ausbezahlt. Die Kontrolle der Einhaltung der Fördervoraussetzungen wird vom technischen Prüfdienst durchgeführt.