Vertragsnaturschutzrichtlinien des Landes

Im Jahre 1992 wurde von der Salzburger Landesregierung erstmals ein umfangreiches Vertragsnaturschutzprämiensystem eingeführt und in weiterer Folge an aktuelle Erfordernisse angepasst. Mittlerweile wird ein wesentlicher Teil der Fördermaßnahmen unter der Maßnahme „Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerökologisch bedeutsamer Flächen" im ÖPUL 2015 angeboten.

Das Vertragsnaturschutzprogramm des Landes wird parallel zur ÖPUL-Naturschutzmaßnahme angeboten. Es beinhaltet nicht vom Agrarumweltprogramm erfasste Förderungen für spezielle Pflegemaßnahmen.

Das Programm steht auch Bewirtschaftern ökologisch wertvoller Flächen und Strukturen zur Verfügung, die aufgrund der Fördervoraussetzungen nicht am ÖPUL teilnehmen können.

Bei den Vertragsnaturschutzmaßnahmen kann generell in Flächenförderungen (ÖPUL und Landesvertragsnaturschutzprogramm) und Gestaltungsmaßnahmen unterschieden werden.

Flächenförderungen

Im Rahmen der Vertragsnaturschutzrichtlinien des Landes werden Flächenförderungen für wiederkehrende Pflegemaßnahmen für die späte Mahd von Feucht- und Magerwiesen, die Erhaltung von Hutweiden, das Belassen von Acker und Wiesenrandstreifen oder für die Pflege von Landschaftsstrukturen (Hecken, Böschungen, Steinmauern, etc.), angeboten.

Der Einsatz von regionalem Wiesensaatgut ist ein wichtiger Aspekt der Landschaftspflege. Die Entnahme von Saatgut wird finanziell abgegolten© G. Jaritz

Gestaltende Maßnahmen

Neben natürlichen Strukturelementen, wie Hecken, Feldgehölzen und Einzelbäumen prägen traditionelle bäuerliche Dach- und Zaunformen und Kleinarchitektur maßgeblich das Landschaftsbild. Durch ihre Eigenart tragen sie zum hohen ästhetischen Wert von Landschaftsschutzgebieten und Prädikatlandschaften wie Naturparken, bei.

Durch finanzielle Unterstützungen werden Mehrkosten gegenüber billigeren und ästhetisch weniger ansprechenden Bauformen abgegolten und Anreize zur Verbesserung der Landschaftsausstattung gewährt.

Gefördert werden traditionelle Bauweisen von Holzzäunen, Holzdächern, Steinhage, Holzbrunntröge, usw. sowie die Neuanlage von Landschaftsstrukturen, wie Hecken, Flurgehölzen oder Tümpel.  

Die Förderung wird für einmalige oder wiederkehrende Gestaltungsmaßnahmen gewährt, die eine ökologische oder landschaftsästhetische Verbesserung in Schutzgebieten bewirken.

Die förderbaren Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Broschüre Vertragsnaturschutzmaßnahmen – Zielsetzungen und Förderungsrichtlinien (derzeit in Überarbeitung!)

Antragsformular