Wer kann den Salzburger Familienpass beantragen?
- Der Familienpass wird bei Ihrer Salzburger Wohnsitzgemeinde ausgestellt und gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben. Es ist möglich, eine zweite erwachsene Person, die nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, in den Familienpass eintragen zu lassen.
- Die Familie muss den Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben.
- Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners.
- Besondere Regelungen:
Auch "Besuchsväter" oder "Besuchsmütter" und Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. In diesen Fällen muss zumindest einer der Beteiligten im Land Salzburg wohnen.
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Wann gibt es eine Ermäßigung?
Die Ermäßigungen des Salzburger Familienpasses kommen nur dann zum Tragen, wenn mindestens ein Erwachsener (Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Tageseltern) mit einem Kind ein im Familienpass integriertes Freizeitangebot gemeinsam in Anspruch nimmt. Dies gilt natürlich nicht im Bereich des Handels und bei gewerblichen Dienstleistern.
- Sie weisen dem Familienpass-Partner, z.B. einer in der Datenbank (oder der Broschüre) angeführten Schiliftgesellschaft, einem Bad oder Museum den Familienpass vor und erhalten die Ermäßigung.
- Die Familienpass-Partner sind auch durch ein besonderes Logo gekennzeichnet. Die Gewährung der Ermäßigung liegt im Ermessen des jeweiligen Familienpass-Partners.
- Die Preisnachlässe bei den einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich. Die Familienpass-Partner bzw. das Referat Jugend, Familie, Integration, Generationen des Landes Salzburg, Telefon: +43 662 8042-2077, geben Ihnen natürlich gerne darüber hinaus Auskünfte.
- Die Familienpässe der einzelnen Bundesländer - Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg - sind vernetzt. Sie können daher mit Ihrem Salzburger Familienpass auch einzelne Angebote in anderen Bundesländern kostengünstig in Anspruch nehmen.
Diese Angebote sind in den jeweiligen Broschüren und im Internet durch ein Fahnensymbol gekennzeichnet.
Hier erhalten Sie die Broschüren der anderen Bundesländer:
Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 EU, Gesellschaft und Förderwesen Referat Familie Landhaus, Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Tel. 057/600-2536 oder 2523
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung A6 Fachabteilung Gesellschaft Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen Karmeliterplatz 2 8010 Graz
Tel. 0316/877-2222 Mail:info@zweiundmehr.at
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NÖ Familienland GmbH Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten Tel. 02742/9005-1-9005
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Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Generationen Meinhardstraße 16 6020 Innsbruck Tel. 0800/800-508
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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft-Familienreferat Bahnhofplatz 1 4021 Linz Tel. 0732/7720-11830 Fax 0732/7720-211639
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Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration Fachbereich Jugend und Familie Landhaus, 6901 Bregenz Tel. +43 5574/511-24159 Mail: familienpass@vorarlberg.at www.vorarlberg.at/familienpass
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