Wer kann den Salzburger Familienpass beantragen?
- Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben. Neu seit 2012: Es ist möglich, eine zweite erwachsene Person, die nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, in den Familienpass eintragen zu lassen.
- Die Familie muss den Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben.
- Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners.
- Besondere Regelungen:
Auch "Besuchsväter" oder "Besuchsmütter" und Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. In diesen Fällen muss zumindest einer der Beteiligten im Land Salzburg wohnen.
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Wann gibt es eine Ermäßigung?
Die Ermäßigungen des Salzburger Familienpasses kommen nur dann zum Tragen, wenn mindestens ein Erwachsener (Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Tageseltern) mit einem Kind ein im Familienpass integriertes Freizeitangebot gemeinsam in Anspruch nimmt. Dies gilt natürlich nicht im Bereich des Handels und bei gewerblichen Dienstleistern.
- Sie weisen dem Familienpass-Partner, zB einer in der Broschüre angeführten Schiliftgesellschaft, einem Bad oder Museum den Familienpass vor und erhalten die Ermäßigung.
- Die Familienpass-Partner sind auch durch ein besonderes Logo gekennzeichnet. Die Gewährung der Ermäßigung liegt im Ermessen des jeweiligen Familienpass-Partners.
- Die Preisnachlässe bei den einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich. Die Familienpass-Partner bzw. das Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien des Landes Salzburg, Telefon: +43 662 8042-5417, geben Ihnen natürlich gerne darüber hinaus Auskünfte.
Die Familienpässe der einzelnen Bundesländer - Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg - sind vernetzt. Sie können daher mit Ihrem Salzburger Familienpass auch einzelne Angebote in anderen Bundesländern kostengünstig in Anspruch nehmen. Diese Angebote sind in den jeweiligen Broschüren und im Internet durch ein Fahnensymbol gekennzeichnet.
Hier erhalten Sie die Broschüren der anderen Bundesländer:
Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6, Referat Familie und Konsumentenschutz Europaplatz 1, 7001 Eisenstadt,Telefon: +43 57 600-2536 od.2663 Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at www.familienpass-bgld.at
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung A6 Fachabt.Gesellschaft und Diversität Ref.Gesellschaft u. Generationen Karmeliterplatz 2, 8010 Graz, Telefon: +43 316 877-3927 Mail: familie@stmk.gv.at www.familienpass.steiermark.at
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung F3, Familienreferat, Familienhotline Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Telefon:+43 2742 9005-1-9005 Mail: post.familienhotline@noel.gv.at www.familienpass.at www.noe.familienpass.at
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Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung JUFF - Fachbereich Familie Michael-Gaismairstraße 1, 6020 Innsbruck Telefon: +43 512 508-8136 Mail: juff.familie@tirol.gv.at www.familienpass-tirol.at
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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Bildung und Gesellschaft Familienreferat Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Telefon: +43 732/7720-11832 Fax: 0732/7720-211639 Mail: familienkarte@ooe.gv.at www.familienkarte.at
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Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration Fachbereich Jugend und Familie Landhaus, 6901 Bregenz Telfon +43 5574/511-24159 Mail: familienpass@vorarlberg.at www.vorarlberg.at/familienpass
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