Rat und Europäisches Parlament erzielen Einigung zum EU-Klimagesetz

EU-weit sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden.

Am 21. April 2021 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über das Europäische Klimagesetz erzielt. Das Europäische Klimagesetz tritt in Kraft, sobald die vorläufige Einigung der beiden Ko-Gesetzgeber der EU, die über die Gesetzesinitiativen, die von der Europäischen Kommission vorgelegt werden, verhandeln und entscheiden, in einem förmlichen Abstimmungsverfahren von allen Beteiligten gebilligt wird und das Klimagesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Das Europäische Klimagesetz verpflichtet die EU künftig zur Verwirklichung dieses Ziels sowie des Zwischenziels, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, ist eines der Kernelemente des europäischen Grünen Deals.

Zusätzlich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 wird künftig der klimapolitische Rahmen der EU durch folgende neue Elemente verstärkt:
  • das ehrgeizige Klimaziel, bis 2030 die Nettoemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken, einschließlich der Klarstellung des Beitrags der Emissionsreduzierung und des Abbaus von Treibhausgasen;
  • die Anerkennung der Notwendigkeit, die CO2-Senken (gemeint sind natürliche CO2-Speicher, wie Wälder, Böden, Feuchtgebiete und landwirtschaftliche genutzte Flächen) der EU durch eine ehrgeizigere Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zu verbessern, für die die Kommission im Juni 2021 Vorschläge vorlegen wird;
  • ein Verfahren zur Festlegung eines Klimaziels für 2040 unter Berücksichtigung eines indikativen Treibhausgasbudgets für 2030-2050, das von der Kommission veröffentlicht wird;
  • eine Verpflichtung zur Erreichung negativer Emissionen nach 2050;
  • die Einrichtung eines europäischen Klimarats als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium;
  • strengere Vorschriften für die Anpassung an den Klimawandel;
  • eine enge Abstimmung zwischen den Politikbereichen der Union im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität;
  • eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Ausarbeitung branchenspezifischer Fahrpläne, die den Weg zur Klimaneutralität in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen aufzeigen.
Die langfristige Klima- und Energiestrategie des Landes Salzburg formuliert Ziele bis zum Jahr 2050 und folgt einem Zielpfad mit klaren Etappen und konkreten Zwischenzielen. Für jede Etappe werden detaillierte Umsetzungsprogramme erstellt, in denen die konkreten Zwischenziele adressiert und Schritte zur Erreichung dieser Ziele ausgearbeitet werden. Hinzu kommt der Masterplan Klima + Energie 2030 des Landes. Er ist Teil der langfristigen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 und ist das Umsetzungsprogramm des Landes für 2020-2030 in Sachen Klimaschutz und Energiewende.



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