EU-Kommission will die Chancengleichheit und die Rechte von Kindern stärken

Am 24. März 2021 hat die Europäische Kommission zwei Mitteilungen vorgelegt, mit denen die Rechte von Kindern in Europa gestärkt werden sollen, und zwar:
Ziel ist es, die Chancengleichheit von Kindern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, stärker in den Fokus des EU-weiten Diskurses zu rücken.

Im Rahmen der Europäischen Kindergarantie wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Kindern in Not freien und effektiven Zugang zu folgenden Leistungen zu gewähren:
  • frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung – z. B. Vermeidung segregierter Klassen;
  • Bildung und schulbasierte Tätigkeiten – z. B. angemessene Ausrüstung für Fernunterricht und Schulausflüge;
  • mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag; und
  • im Gesundheitswesen – z. B. Erleichterung des Zugangs zu ärztlichen Untersuchungen und Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen.
Diese Dienstleistungen sollten kostenlos und für hilfsbedürftige Kinder leicht zugänglich sein. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten außerdem, bedürftigen Kindern effektiven Zugang zu gesunder Nahrung und angemessenem Wohnraum zu gewähren: Beispielsweise sollten Kinder auch außerhalb der Schultage gesunde Mahlzeiten erhalten, und obdachlose Kinder und ihre Familien sollten Zugang zu einer angemessenen Unterkunft haben.
Die Regierungen werden aufgefordert, der Kommission innerhalb von sechs Monaten nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorzulegen. Die Kommission wird die Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen und gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen aussprechen.

Die EU-Kinderrechtsstrategie soll gemeinsam mit der Einführung einer EU-weiten Kindergarantie dazu beitragen, die Kinderrechte zu stärken und die bestmöglichen Voraussetzungen für Kinder zu schaffen und die Chancengleichheit von Kindern zu fördern, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor – von der Erstellung kinderfreundlicher Rechtstexte bis hin zu Konsultationen mit Kindern im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas und der Umsetzung des Klimapakts und des Grünen Deals. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Teilhabe von Kindern am bürgerlichen und demokratischen Leben fördern.

Die Kommission kündigt darin auch an, dass sie Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und Empfehlungen zur Verhütung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen vorlegen wird. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, integrierte Kinderschutzsysteme aufzubauen und ihre Funktionsweise sowie die Reaktion auf Gewalt in Schulen zu verbessern und Rechtsvorschriften zu erlassen, die körperliche Züchtigung in allen Umgebungen untersagen.

Das Recht der Kinder auf Sicherheit im digitalen Umfeld und auf Nutzung der sich dort bietenden Chancen will die Europäische Kommission bei der Aktualisierung der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder berücksichtigen. Außerdem soll das vorgeschlagene Gesetz über digitale Dienste die Durchsetzung von Jugendschutzmaßnahmen im Netz ermöglichen. In diesem Zusammenhang wendet sich die Kommission mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die bereits vereinbarten Vorschriften zum Schutz von Kindern in der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wirksam umzusetzen und die Entwicklung grundlegender digitaler Kompetenzen von Kindern zu unterstützen.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, insbesondere der Unternehmen der Digital- und Telekommunikationsbranchen, wendet sich die Kommission mit der nachdrücklichen Aufforderung, schädliche Verhaltensweisen im Internet wirksam zu bekämpfen und illegale Inhalte effektiv zu entfernen.

Die Rechte des Kindes zählen zu den universellen, und die EU bekräftigt ihr Engagement für den Schutz, die Förderung und die Einhaltung dieser Rechte weltweit und auf multilateraler Ebene. Dies soll beispielsweise erreicht werden, indem 10 % der EU-Mittel für humanitäre Hilfe für Bildung in Notsituationen und in anhaltenden Krisen bereitgestellt werden.

2022 soll ein Jugendaktionsplan folgen, der sich mit den Möglichkeiten für eine Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Jugendlichen und Kindern befasst.

Ebenfalls in den Bereich der Kinderrechte fällt die Vorbereitung einer Verordnung für die Regelung von Sorgerechtsreglungen bei grenzüberschreitenden Elternschaften. Die Kommission kündigt hierzu eine Konsultation für das 2. Quartal 2021 an, die in einen Verordnungsvorschlag im 2. Quartal 2022 münden soll.