Die Europäische Kommission hat am
25. März 2021 den
Aktionsplan zur Förderung der Bio-Produktion vorgestellt. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, die ökologische/biologische Landwirtschaft auf 25 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 zu erhöhen und die ökologische/biologische Aquakultur beträchtlich auszubauen. Der Aktionsplan stützt sich auf die GAP, aber auch auf andere Programme und Instrumente, wie etwa den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021–2027.
Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne für den Bio-Sektor auszuarbeiten, um den Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche auf nationaler Ebene zu erhöhen. Die nationalen Aktionspläne für den Bio-Sektor sollen die nationalen
GAP-Strategiepläne um Maßnahmen ergänzen, die über die Landwirtschaft und das Angebot im Rahmen der GAP hinausgehen.
Förderung des Verbrauchs
Der Aktionsplan enthält mehrere konkrete Maßnahmen, mit denen die Nachfrage angekurbelt, das Verbrauchervertrauen bewahrt und Bio-Lebensmittel den Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht werden sollen. Dazu gehören:
Information und Kommunikation über die ökologische/biologische Produktion, z. B. auch über das EU-Bio-Siegel,
Förderung des Verbrauchs von Bio-Erzeugnissen,
Förderung des Angebots von Bio-Erzeugnissen in öffentlichen Kantinen über das öffentliche Auftragswesen und
Die Maßnahmen zielen außerdem darauf ab, Betrug vorzubeugen, das Verbrauchervertrauen zu stärken und die Rückverfolgbarkeit von Bio-Erzeugnissen zu verbessern. Auch Privatunternehmen können eine wichtige Rolle spielen, indem sie etwa „Bio-Gutscheine" an ihre Beschäftigten ausgeben, mit denen diese Bio-Produkte kaufen können.
Ausbau der Produktion
Derzeit werden etwa 8,5 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologisch/biologisch bewirtschaftet, und beim gegenwärtigen Wachstum würde die EU bis 2030 auf 15-18 % kommen. Derzeit werden rund 1,8 % der GAP-Mittel (7,5 Mrd. EUR) zur Unterstützung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft aufgewendet. Die
künftige GAP wird Öko-Regelungen umfassen, die im Zeitraum 2023-2027 – je nach Ausgang der Verhandlungen – mit Mitteln in Höhe von 38 Mrd. EUR bis 58 Mrd. EUR unterstützt werden.
Die Kommission will einen jährlichen EU-Bio-Tag einführen und Preisverleihungen für Spitzenleistungen in allen Bereichen der Bio-Lebensmittelkette organisieren. Außerdem wird die EK die Entwicklung von Netzwerken für den Bio-Tourismus über „Bio-Regionen" fördern. „Bio-Regionen" sind Gebiete, in denen Landwirtinnen und Landwirte, Bürgerinnen und Bürger, Fremdenverkehrsunternehmen, Verbände und Behörden bei der nachhaltigen Bewirtschaftung örtlicher Ressourcen nach ökologischen/biologischen Grundsätzen und Verfahren zusammenarbeiten.
Stärkung der Nachhaltigkeit
Der Aktionsplan wird auch die Leistungen der ökologischen/biologischen Landwirtschaft im Hinblick auf die Nachhaltigkeit verbessern. Die entsprechenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, den Tierschutz zu stärken, die Verfügbarkeit ökologischen/biologischen Saatguts zu gewährleisten, den CO2-Fußabdruck des Sektors zu verkleinern und den Verbrauch von Kunststoff, Wasser und Energie möglichst weitgehend zu reduzieren.
Des Weiteren wird die Kommission ein Netz klimafreundlicher Bio-Betriebe aufbauen, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, und Leitlinien erarbeiten, um den Verbrauch von Kunststoffen zu verringern und eine effiziente Nutzung von Wasser und Energie zu fördern.
Die EK wird die Fortschritte aufmerksam in einem jährlichen Follow-up zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Interessenträger und durch halbjährliche Fortschrittsberichte sowie eine Halbzeitüberprüfung verfolgen.
Absatzförderungspolitik
Die Bio-Erzeugnisse sollen sowohl im Binnenmarkt als auch in Drittländern gefördert werden. Bereits im
Jahresarbeitsprogramm 2021 der EU sind fast 30 % der für die Absatzförderung bereitgestellten Haushaltsmittel für Bio-Erzeugnisse vorgesehen.