EU-Kommission legt Aktionsplan für die Förderung der Bio-Produktion bis 2030 vor

Die Europäische Kommission hat am 25. März 2021 den Aktionsplan zur Förderung der Bio-Produktion vorgestellt. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, die ökologische/biologische Landwirtschaft auf 25 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 zu erhöhen und die ökologische/biologische Aquakultur beträchtlich auszubauen. Der Aktionsplan stützt sich auf die GAP, aber auch auf andere Programme und Instrumente, wie etwa den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021–2027.

Der Aktionsplan steht mit dem Europäischen Grünen Deal, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie der EU in Einklang. Im Anhang zum Aktionsplan werden 23 Maßnahmen in drei Schwerpunktbereichen – Förderung des Verbrauchs, Ausbau der Produktion und weitere Stärkung der Nachhaltigkeit – vorgestellt.
Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne für den Bio-Sektor auszuarbeiten, um den Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche auf nationaler Ebene zu erhöhen. Die nationalen Aktionspläne für den Bio-Sektor sollen die nationalen GAP-Strategiepläne um Maßnahmen ergänzen, die über die Landwirtschaft und das Angebot im Rahmen der GAP hinausgehen.

Förderung des Verbrauchs

Der Aktionsplan enthält mehrere konkrete Maßnahmen, mit denen die Nachfrage angekurbelt, das Verbrauchervertrauen bewahrt und Bio-Lebensmittel den Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht werden sollen. Dazu gehören:
  • Information und Kommunikation über die ökologische/biologische Produktion, z. B. auch über das EU-Bio-Siegel,
  • Förderung des Verbrauchs von Bio-Erzeugnissen,
  • Förderung des Angebots von Bio-Erzeugnissen in öffentlichen Kantinen über das öffentliche Auftragswesen und
  • Ausbau der Verteilung von Bio-Erzeugnissen im Rahmen des EU-Schulprogramms.
Die Maßnahmen zielen außerdem darauf ab, Betrug vorzubeugen, das Verbrauchervertrauen zu stärken und die Rückverfolgbarkeit von Bio-Erzeugnissen zu verbessern. Auch Privatunternehmen können eine wichtige Rolle spielen, indem sie etwa „Bio-Gutscheine" an ihre Beschäftigten ausgeben, mit denen diese Bio-Produkte kaufen können.

Ausbau der Produktion

Derzeit werden etwa 8,5 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologisch/biologisch bewirtschaftet, und beim gegenwärtigen Wachstum würde die EU bis 2030 auf 15-18 % kommen. Derzeit werden rund 1,8 % der GAP-Mittel (7,5 Mrd. EUR) zur Unterstützung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft aufgewendet. Die künftige GAP wird Öko-Regelungen umfassen, die im Zeitraum 2023-2027 – je nach Ausgang der Verhandlungen – mit Mitteln in Höhe von 38 Mrd. EUR bis 58 Mrd. EUR unterstützt werden.
Die Kommission will einen jährlichen EU-Bio-Tag einführen und Preisverleihungen für Spitzenleistungen in allen Bereichen der Bio-Lebensmittelkette organisieren. Außerdem wird die EK die Entwicklung von Netzwerken für den Bio-Tourismus über „Bio-Regionen" fördern. „Bio-Regionen" sind Gebiete, in denen Landwirtinnen und Landwirte, Bürgerinnen und Bürger, Fremdenverkehrsunternehmen, Verbände und Behörden bei der nachhaltigen Bewirtschaftung örtlicher Ressourcen nach ökologischen/biologischen Grundsätzen und Verfahren zusammenarbeiten.

Stärkung der Nachhaltigkeit

Der Aktionsplan wird auch die Leistungen der ökologischen/biologischen Landwirtschaft im Hinblick auf die Nachhaltigkeit verbessern. Die entsprechenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, den Tierschutz zu stärken, die Verfügbarkeit ökologischen/biologischen Saatguts zu gewährleisten, den CO2-Fußabdruck des Sektors zu verkleinern und den Verbrauch von Kunststoff, Wasser und Energie möglichst weitgehend zu reduzieren.
Des Weiteren wird die Kommission ein Netz klimafreundlicher Bio-Betriebe aufbauen, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, und Leitlinien erarbeiten, um den Verbrauch von Kunststoffen zu verringern und eine effiziente Nutzung von Wasser und Energie zu fördern.
Die EK wird die Fortschritte aufmerksam in einem jährlichen Follow-up zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Interessenträger und durch halbjährliche Fortschrittsberichte sowie eine Halbzeitüberprüfung verfolgen.

Absatzförderungspolitik

Die Bio-Erzeugnisse sollen sowohl im Binnenmarkt als auch in Drittländern gefördert werden. Bereits im Jahresarbeitsprogramm 2021 der EU sind fast 30 % der für die Absatzförderung bereitgestellten Haushaltsmittel für Bio-Erzeugnisse vorgesehen.
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