Europas Digitale Dekade bis 2030

EU-Kommission schlägt EU-weit gemeinsame Ziele für digitalen Wandel vor.

© Europäische Union / EK
Am 9. März 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen „Digitalen Kompass 2030: der europäische Weg in die Digitale Dekade“ vorgelegt. Die Mitteilung der Kommission ist Teil der Strategie zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas. In der Mitteilung und dem dazugehörigen Anhang schlägt die Kommission nicht nur ehrgeizige Ziele, sondern auch einen robusten Governance-Mechanismus, klare Etappenziele und praktische Werkzeuge zur Erleichterung der Umsetzung vor, insbesondere im Hinblick auf einen Rahmen für Mehrländerprojekte.

Die Mitteilung schlägt weiters ein Multi-Stakeholder-Forum für den Dialog mit der breiten Öffentlichkeit und ein Überwachungssystem vor, womit die Fortschritte der EU bei der Erreichung der wichtigsten Zielvorgaben für Europas Digitale Dekade bis 2030 gemessen werden sollen. Die Zielvorgaben im Überblick:


Allgemein

  • Mindestens 80 % aller Erwachsenen sollten über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen.
  • In der EU sollte es 20 Mio. Fachkräfte im Bereich Informations-, Kommunikations- und Telefonietechnik (2019: 7,8 Mio. Beschäftigte) geben; angestrebt wird auch ein ausgeglicheneres Verhältnis zwischen Frauen und Männern (Steigerung des Frauenanteils).
  • Alle europäischen Haushalte sollten über eine Gigabit-Anbindung verfügen (gegenüber 59 % im Jahr 2020) und alle bevölkerten Gebiete werden mit 5G-Netzen versorgt werden (ausgehend von 14 % im Jahr 2021).
  • Die Produktion hochmoderner und nachhaltiger Halbleiter in Europa, einschließlich Mikroprozessoren, sollte wertmäßig mindestens 20 % der weltweiten Produktion ausmachen (und sich von 10 % im Jahr 2020 verdoppeln).
  • 10.000 klimaneutrale, hochsichere Randknoten (die eine Datenverarbeitung am Netzrand ermöglichen) sollten in der EU aufgebaut und so verteilt werden, dass eine geringere Latenz beim Datenzugriff garantiert wird.
  • Europa sollte mit seinem ersten Quantencomputer an der Spitze stehen.
  • Drei von vier Unternehmen sollten Cloud-Computing-Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen.
  • Mehr als 90 % der kleinen und mittelgroßen Betriebe in der EU (KMU) sollten zumindest eine grundlegende digitale Intensität erreicht haben (gegenüber 61 % im Jahr 2019).
  • In der EU sollte es etwa 250 „Einhörner“ (Start-ups mit einem Wert von 1 Mrd. USD) geben, was einen Anstieg um 100 % gegenüber 2021 bedeuten würde.
  • Alle wichtigen öffentlichen Dienste sollten online verfügbar sein.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger sollen Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben.
  • 80 % der Bürgerinnen und Bürger sollten eine eID-Lösung nutzen.

Mehrländerprojekte für Dateninfrastruktur und Stromversorgung

Um Lücken bei den kritischen EU-Kapazitäten besser schließen zu können, will die Kommission die rasche Einleitung von Mehrländerprojekten erleichtern, bei denen – aufbauend auf der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Förderprogrammen – Investitionen aus dem EU-Haushalt, den Mitgliedstaaten und der Industrie zusammengeführt werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, mindestens 20 % der Ausgaben in ihren Aufbau- und Resilienzplänen für die Priorität „Digitales“ vorzusehen. Zu möglichen Mehrländerprojekten zählen eine europaweit vernetzte Datenverarbeitungsinfrastruktur, die Konzeption und Verbreitung der nächsten Generation stromsparender vertrauenswürdiger Prozessoren oder vernetzte öffentliche Verwaltungen.

Digitale Rechte und Grundsätze für Europäerinnen und Europäer

Die Kommission schlägt die Schaffung eines Rahmens für Digitalgrundsätze vor. Dazu gehört beispielsweise der universelle Zugang zu hochwertiger Konnektivität, zu ausreichenden digitalen Kompetenzen, zu öffentlichen Diensten und zu fairen und diskriminierungsfreien Online-Diensten. Ganz allgemein geht es darum, dass dieselben Rechte, die offline gelten, auch online uneingeschränkt ausgeübt werden können. Diese Grundsätze sollen in einer breiten gesellschaftlichen Debatte erörtert werden und könnten in einer feierlichen interinstitutionellen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission verankert werden. Sie würden auf der Europäischen Säule sozialer Rechte aufbauen und diese ergänzen. Schließlich schlägt die Kommission eine jährliche Eurobarometer-Umfrage vor, die abfragt, wie die Europäerinnen und Europäer die Einhaltung ihrer Rechte im Internet sehen. 

Finanzierung: EU-Mittel sollen Digitalisierungsschub verstärken

NextGenerationEU wird größere gemeinsame Investitionen im digitalen Wandel ermöglichen. Speziell für Investitionen in den digitalen Wandel enthalten alle nationalen Pläne, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden sollen, ein Mindestausgabenziel von 20 %, und zwar zusätzlich zur digitalen Komponente des EU-Haushalts 2021-2027. Dies wird eine sehr solide Grundlage für die in dieser Mitteilung genannten Ziele bilden. Außerdem wird in der Mitteilung auf die wachsenden Möglichkeiten für Investitionen in Bereichen wie digitale Konnektivität mithilfe des neuen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit hingewiesen.

Nächste Schritte

Im Anschluss an die Annahme der Mitteilung will die Kommission eine strukturierte Konsultation zu den Zielvorgaben und zum digitalen Kompass sowie eine offene Konsultation zu den Digitalgrundsätzen durchführen. Aufbauend auf dieser breit angelegten Konsultation möchte die Kommission mit den anderen Organen bis Ende 2021 entscheidende Fortschritte bei der Ausarbeitung der Erklärung zu den Digitalgrundsätzen erzielen und im dritten Quartal 2021 ein Programm für die Digitalpolitik vorschlagen, mit dem der digitale Kompass praktisch umgesetzt werden kann. 

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