COVID-19: Gesundheit und Forschung im Fokus

In den Bereichen Gesundheit und Forschung bringt die COVID-19-Krise für die Europäische Union wichtige neue Herausforderungen mit sich

Eine Besonderheit der COVID-19-Krise liegt darin, dass insbesondere der Bereich Gesundheit nur ergänzend und koordinierend in die Kompetenzen der Europäischen Union fällt, und eigentlich in der Obhut der Mitgliedstaaten liegt.
Geregelt werden die Zuständigkeiten der EU in Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 166 AEUV).
Während der BSE-Krise im Jahr 1999 war so die EU zuständig, da die Krankheit über verseuchte Rinderprodukte übertragen wurde.

Im EU-Vertrag ist u. a. festgelegt, dass die Tätigkeit der Union die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt. Die Tätigkeiten auf EU-Ebene dienen
  • der Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung,
  • der Verhütung von Humankrankheiten
und
  • der Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit. 
Weiters umfasst die koordinierende Funktion der EU die Bekämpfung weit verbreiteter schwerer Krankheiten (z. B. Krebs), wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden.

Außerdem sind die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren (wie COVID-19) Gegenstand der Koordinierung auf EU-Ebene.
Die Mitgliedstaaten koordinieren sich untereinander und unterrichten die Kommission über ihre Politiken und Programme.
Die Kommission kann ihrerseits in enger Verbindung mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die der Koordinierung einer Gesundheitskrise, wie der COVID-19-Krise, förderlich sind. Dazu gehören insbesondere Initiativen, mit denen
  • Leitlinien und Indikatoren festgelegt werden,
  • der Austausch bewährter Verfahren durchgeführt wird
und
  • erforderliche Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung ausgearbeitet werden. 
Das Europäische Parlament wird davon in vollem Umfang unterrichtet. 



EU-Maßnahmen zur Versorgung mit strategisch wichtiger medizinischer Ausrüstung

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung in der EU sicherzustellen.
So hat die Europäische Kommission im Rahmen der Notfall-Reserve „rescEU" den Aufbau eines strategischen Vorrats an medizinischen Ausrüstungen wie Beatmungsgeräten und Schutzmasken initiiert, um die EU-Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Die EU-Mittel für die Beschaffung eines strategischen Vorrats an medizinischen Geräten und Ausrüstungen wurden zuletzt am 27. März 2020 aufgestockt. Für die Beschaffung werden 90 % der Kosten aus EU-Mitteln getragen.
  • Seit dem 15. März 2020 ist die Ausfuhr von Schutzausrüstung in Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) genehmigungspflichtig. Das betrifft zum Beispiel Schutzkleidung und  ‑brillen sowie Atemmasken.
  • Am 17. März 2020 hat die EU-Kommission eine gemeinsame Ausschreibung für die Beschaffung von Beatmungsgeräten gestartet (25 Mitgliedstaaten nehmen teil).
  • Am 18. März 2020 wurde eine gemeinsame Ausschreibung für die Beschaffung von Test-Ausrüstungen  (Testkits, Reagenzien, Hardware) gestartet (19 Mitgliedstaaten nehmen teil).
  • Begleitend arbeitet die Kommission mit der Industrie zusammen, um die Produktion von Schutzausrüstung in Europa anzukurbeln.



Forschung an Impfstoff und medikamentöser Behandlung

Die Erforschung des Corona-Virus läuft europaweit auf Hochtouren. Eines der insgesamt 17 EU-Forschungsvorhaben wird von dem österreichischen Biotechnologie-Unternehmen Apeptico koordiniert.

Für die EU-geförderten Projekte zur Erforschung des Corona-Virus und der Entwicklung von Medikamenten stellt die Europäische Kommission 47,5 Millionen Euro bereit.  An den Forschungsvorhaben wirken 136 Forschungsteams aus der EU und darüber hinaus mit. Geforscht wird an der Entwicklung:
  • neuer Impfstoffe: Schwerpunkt der Forschungsarbeiten ist die Entwicklung eines prophylaktischen sowie eines therapeutischen Impfstoffs zur Prävention bzw. Behandlung;
  • patientennaher Schnelldiagnosetests: Dem an vorderster Front tätigen medizinischen Personal soll ermöglicht werden, schnellere und genauere Diagnosen zu stellen; die Schnelldiagnostests sollen dabei helfen, das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus einzudämmen;
  • neuer Behandlungen mit einem dualen Ansatz: Zum einen soll die Entwicklung neuer potenzieller Behandlungsmethoden beschleunigt werden (z. B. therapeutischer Peptide, monoklonaler Antikörper und Breitbandvirostatika), und zum anderen sollen Moleküle erforscht und ermittelt werden, die das Virus bekämpfen könnten, und zwar mit fortgeschrittenen Modellierungs- und Rechnungstechniken;

    ebenfalls geforscht wird
  • an der Verbesserung der Epidemiologie und der öffentlichen Gesundheit‚ wie der Vorsorge und der Reaktion auf Ausbrüche. Diese Projekte werden die Entwicklung besserer Überwachungssysteme unterstützen, damit die Ausbreitung des Virus wirksam verhindert und eingedämmt werden kann, und zur Bewertung der sozialen Dynamik beitragen.

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