Kommission regt Integration der Imkereiprogramme in die EU-Landwirtschaftsförderungen 2021-2027 an

EU unterstützt den Bienenzuchtsektor seit 1997 direkt

© Europäische Union / EP
Die Anzahl der Bienenstöcke und ImkerInnen in der EU ist in den letzten Jahren gestiegen, und damit wurde die Honigerzeugung in der EU von 2014 bis 2018 um 16 % auf 280.000 Tonnen ausgebaut. Das zeigt der jüngste Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung der EU-Imkereiprogramme.
Die 17,5 Mio. Bienenstöcke in der EU werden von 650.000 Imkerinnen und Imkern bewirtschaftet, und die Honigerzeugung lag 2018 bei 280.000 Tonnen. Bienenzucht wird in allen EU-Mitgliedstaaten praktiziert. Zudem ist die Europäische Union der weltweit zweitgrößte Honigerzeuger.
Die EU unterstützt den Bienenzuchtsektor seit 1997 direkt und räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, nationale Imkereiprogramme zu erstellen. Das Ziel der Programme besteht darin, die allgemeinen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Imkereierzeugnissen (Honig, Gelée Royale, Blütenpollen, Kittharz und Bienenwachs) zu verbessern.
Die Imkereiprogramme werden von der Europäischen Union zu 50 % kofinanziert. Die Programme mit einer Laufzeit von je 3 Jahren sind eine freiwillige Maßnahme. Dessen ungeachtet haben sich alle Mitgliedstaaten dazu entschieden, Imkereiprogramme einzuführen. Die Bienenzuchtprogramme, die auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit dem Sektor konzipiert werden, um die Bedingungen für den Bienenzuchtsektor und die Vermarktung der Erzeugnisse zu verbessern, werden von der EU zur Hälfte bezuschusst (50%ige EU-Kofinanzierung). Die Mittel, die den einzelnen Mitgliedstaaten zugewiesen werden, richten sich nach der Anzahl der der EU gemeldeten Bienenstöcke.
Bezüglich der Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2021 hat die Kommission am 17. Dezember 2019 vorgeschlagen, Bienenzuchtprogramme in die nationalen GAP-Strategiepläne für den nächsten EU-Förderzeitraum (2021-2027) aufzunehmen. In diesen auf nationaler Ebene ausgearbeiteten Plänen wird dargelegt, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Ziele der GAP erreichen wollen. So soll die Sichtbarkeit des Bienenzuchtsektors erhöht und gleichzeitig ein Beitrag der Imkerei zu den übergeordneten Zielen der GAP, auch zu Klimaschutzmaßnahmen, sichergestellt werden.


Vorbereitungen für Österreichs GAP-Strategieplan 2021 bis 2027 haben begonnen

Der nationale GAP-Strategieplan wird in der kommenden Förderperiode 2021 bis 2027 die bisherigen ländlichen Entwicklungsprogramme (in Österreich: Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ablösen.
In der aktuellen Förderperiode (2014–2020) stehen in Österreich rund 4,9 Mrd. EUR für die 1. Säule und rund 3,9 Mrd. EUR für die 2. Säule an EU-Mitteln zur Verfügung. Die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der beiden Säulen ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union. Der künftige MFR 2021–2027 gibt die Obergrenzen für die Ausgaben der EU insgesamt und in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen (z. B. Gemeinsame Agrarpolitik) wieder für einen Zeitraum von sieben Haushaltsjahren vor.
Die Erstellung des nationalen Strategieplans wird von einem breit angelegten Beteiligungsprozess begleitet, dessen Startschuss eine Auftaktveranstaltung in Wien am 13. Mai 2019 bildete.

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