Bienen: EU-Förderung für die Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Imkereiprodukten wird aufgestockt

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Die EU-Kommission wird im nächsten Programmzeitraum 2020-2022 120 Millionen Euro für die Bienenzucht in der EU bereitstellen, um deren wesentliche Rolle in Landwirtschaft und Umwelt zu unterstützen, das sind 12 Millionen EUR mehr im Vergleich zum Zeitraum 2017-2019.
Finanziert wird etwa die Ausbildung von Imkerinnen und Imkern, die Unterstützung bei der Gründung eines Imkereibetriebs, die Parasitenbekämpfung, Forschungsarbeiten und Maßnahmen zur Verbesserung der Honigqualität. Der Beitrag der Kommission wird von den Mitgliedstaaten verdoppelt und fließt in nationale Imkereiprogramme, die von August 2019 bis Juli 2022 laufen. Die Europäische Union ist der zweitgrößte Honigerzeuger der Welt.
Das neue Imkereiprogramm 2020-2022 schließt an das Österreichische Imkereiprogramm 2017-2019 an, das durch Mittel von Bund (30 %), Ländern (20 %) und EU (50 %) kofinanziert wird. Die Ziele des Österreichischen Imkereiprogramms 2020–2022  sind:
  • die Erhaltung einer gesunden, flächendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft,
  • die Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte Ökosystem,
  • die Weiterentwicklung und Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Imker, insbesondere auch in der biologischen Bienenhaltung,
  • die Weiterentwicklung und Verbesserung der hohen Produktqualität und Einhaltung der gesetzlichen Rückstandshöchstwerte der Imkereiprodukte,
  • die Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankheiten auf Grundlage des Österreichischen Bienengesundheitsprogramms 2016, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigproduktion durch Zucht genetisch leistungsstarker und krankheitsresistenter Bienenvölker (Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung),
  • die Zusammenarbeit bei Forschungsprogrammen,
  • die Beobachtung des Marktes für Imkereiprodukte.
Die österreichische Imkereiwirtschaft ist durch eine kleinbetriebliche Struktur geprägt. Zur Professionalisierung des Berufsstandes sind im Programmzeitraum 2020–2022 folgende Maßnahmen aus der Liste gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehen:
  • technische Hilfe für Imkerinnen und Imker sowie für Imkerorganisationen,
  • Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten, insbesondere der Varroatose,
  • Rationalisierung der Wanderimkerei;
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Analyselabors, die Bienenzuchterzeugnisse untersuchen, mit dem Ziel, die Imker bei der Vermarktung und Wertsteigerung ihrer Erzeugnisse zu unterstützen,
  • Unterstützung der Wiederauffüllung des Bienenbestandes der Union,
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind,
  • Marktbeobachtung.
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch den Imkereidachverband "Biene Österreich", der die Imker- und Zuchtverbände repräsentiert. Die praktische Umsetzung vor Ort wird von den Bundes- und Landesverbänden und den örtlichen Bienenzuchtvereinen sowie im Bereich der Maßnahme "Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten, insbesondere Varroatose", auch von Tiergesundheitsdiensten der Länder durchgeführt.

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