Landwirtschaft: Rat einigt sich auf EU-Stützungsmaßnahmen für Dürreschäden

Am 28. August 2019 haben die im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen zugestimmt, um finanzielle Schäden für landwirtschaftliche Betriebe aufgrund von Dürre abzumildern und um mehr Futtermittel für Tiere verfügbar zu machen.
Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag dazu am 25. Juli 2019 vorgelegt. Vorausgegangen war eine zeitnahe Analyse der Situation seit Beginn der extremen Klimaereignisse des Sommers. Dafür steht die EU-Kommission durchgehend in enger Verbindung mit allen Mitgliedstaaten und kann so bei Bedarf rasch reagieren. Die nun beschlossenen Maßnahmen sollen die Bauern in Europa finanziell entlasten. Einem Tierfuttermangel soll so vorgebeugt werden.
Die Einigung im Rat betrifft die Möglichkeit höherer Vorauszahlungen und Ausnahmen von den Ökologisierungsvorschriften, um landwirtschaftliche Betriebe bei der Versorgung ihrer Tiere mit ausreichend Futter zu unterstützen. Betroffene Bäuerinnen und Bauern sollen einen höheren Prozentsatz der Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abrufen können, um die Liquidität des Betriebs zu verbessern. Dies soll Folgendes umfassen:
  • Bereitstellung von bis zu 70 % der Direktzahlungen ab Mitte Oktober;
  • Bereitstellung von bis zu 85 % der Zahlungen für die ländliche Entwicklung, sobald das Maßnahmenpaket Anfang September offiziell angenommen ist.
Mit dem Ziel, mehr Futtermittel verfügbar zu machen, sollen weiters Ausnahmen von bestimmten Ökologisierungsvorschriften gestattet werden, u.a. sollen
  • brachliegende Flächen als gesonderte Kultur oder als ökologische Vorrangfläche betrachtet werden können, auch wenn diese Flächen abgeweidet oder zu Erzeugungszwecken abgeerntet wurden;
  • Zwischenfrüchte als „Reinkultur" (und nicht, wie derzeit vorgeschrieben, als Mischkultur) angepflanzt werden können, sofern sie für die Beweidung/Futtererzeugung bestimmt sind; und soll
  • der Mindestzeitraum von acht Wochen für den Anbau von Zwischenfrüchten verkürzt werden, sodass Winterkulturen rechtzeitig nach den Zwischenfrüchten ausgesät werden können.

Die offizielle Annahme der EU-Stützungsmaßnahmen für Dürrefolgen wird für September 2019 erwartet

Ähnlich wie bereits 2018 sollen so die bereits geltenden Maßnahmen im Rahmen der GAP unterstützt werden. Nach den bereits geltenden GAP-Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft können Beihilfen in Höhe von bis zu 80 % der durch Dürre verursachten Schäden (oder bis zu 90 % in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) unter bestimmten Bedingungen bereitgestellt werden; weiters kann der Kauf von Futtermitteln als Sachschaden oder Einkommensverlust eingestuft werden; zudem kann Schadenersatz auch ohne Anmeldung bei der Kommission gewährt werden (die so genannte "De-minimis-Beihilfe"); schließlich können die Mitgliedstaaten Beihilfen von bis zu 15.000 Euro je Landwirtin/Landwirt über einen Zeitraum von drei Jahren gewähren.

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