Rückblick auf den Sommer 2019 im Zeichen der Digitalen Agenda der EU

EU-Förderungen 2021-2027, Bürgernähe, Hochgeschwindigkeits-Internet, Cybersicherheit, Datenschutz

Die Sommermonate standen in Brüssel ganz im Zeichen der Digitalen Agenda, in der die EU-weiten Vorhaben für die Umsetzung des digitalen Wandels in Europa bis 2020 zusammengefasst werden. Die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ist nach Einschätzung der EU-Kommission angesichts der zunehmend digitalisierten Weltwirtschaft für die Wettbewerbsfähigkeit von Europa unerlässlich. Gemeinsame Maßnahmen betreffen z.B.
  • den Ausbau von Breitbandverbindungen und Hochgeschwindigkeitsnetzwerken (z.B. 5G),
  • die Entwicklung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen sowie den Ausbau des elektronischen Handels oder auch
  • den verstärkten Einsatz von digitalen Anwendungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Verwaltung.


Bürgernähe: EU-Kommission legt Fahrplan für die Umsetzung der Verordnung zum digitalen Zugangsportal vor

Am 31. Juli 2019 veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors im Amtsblatt der Europäischen Union. Das EU-weite digitale Zugangstor soll Online-Zugang zu den Informationen, Verwaltungsverfahren und Serviceleistungen erleichtern, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Freizügigkeit und den Handel innerhalb der Union, die Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat und die grenzüberschreitende Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit ermöglichen.
Die aktuelle Version des Portals „Ihr Europa" deckt bereits weitgehend EU-weite Rechte und Pflichten ab. Sie enthält auch die von den Behörden der Mitgliedstaaten für einige der in Anhang I genannten Themen bereitgestellten Informationen über die nationale Umsetzung. Bis zum 12. Dezember 2020 werden die Inhalte mit einzelstaatlichem Bezug auf dem Portal „Ihr Europa" schrittweise abgeschafft, da sie durch Informationen auf nationalen Websites ersetzt werden. Die Europäische Kommission hat eine Anleitung vorgeschlagen, wie die nationalen Inhalte, die bereits auf dem Portal „Ihr Europa" verfügbar sind, auf nationalen Websites wiederverwendet oder reproduziert werden können.
Mit dem Zugangstor erhalten die Nutzer einen einfachen Zugang zu den nationalen Verwaltungsverfahren. Dies bedeutet, dass der Nutzer in der Lage sein sollte, alle Schritte elektronisch aus der Ferne und über einen Online-Dienst abzuwickeln. Außerdem enthält die Verordnung eine nicht erschöpfende Liste spezifischer Kriterien, die erfüllt sein müssen. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit den Mitgliedstaaten.
Die endgültige Frist für die Digitalisierung von Verfahren ist Dezember 2023, jedoch empfiehlt die EU-Kommission die Umsetzungsmaßnahmen bereits jetzt in Angriff zu nehmen, um einen fristgerechten erfolgreichen Abschluss der notwendig werdenden Digitalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen sicherzustellen.
Für Umsetzungsmaßnahmen können die Mitgliedstaaten auf Förderungen verschiedener EU-Programme zugreifen, z.B. auf das EU-Programm für Forschung und Innovation „Horizont 2020"), auf Finanzmittel im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe" (CEF), auf Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms ISA2 und auf Fördermittel aus dem EU-Regionalfonds EFRE.
Die Maßnahmen zur Einrichtung des EU-weiten digitalen Zugangsportals sollen bis Ende 2020 abgeschlossen werden. 


Sicherheit der 5G-Netze: EU-weite Risikobewertung zum 1. Oktober 2019 erwartet

Netze der 5. Generation (5G) werden künftig die grundlegenden digitalen Infrastrukturen für unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften bilden und Milliarden von Objekten und Systemen miteinander verbinden, auch in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Bank- und Gesundheitswesen. Sie werden industrielle Steuerungssysteme ermöglichen, die sensible Informationen verarbeiten, und Sicherheitssysteme unterstützen.
Im Anschluss an die Empfehlung der Kommission für ein gemeinsames Vorgehen bei der Sicherheit von 5G-Netzen haben 24 EU-Mitgliedstaaten nun den ersten Schritt abgeschlossen und ihre nationalen Risikobewertungen vorgelegt. Diese Bewertungen werden in eine EU-weite Risikobewertung, die bis zum 1. Oktober 2019 abgeschlossen werden soll, einfließen. Die nationalen Risikobewertungen geben einen Überblick über
  • die hauptsächlichen Bedrohungen und Akteure im Zusammenhang mit 5G-Netzen,
  • den Grad der Verwundbarkeit der 5G-Netzkomponenten und -funktionen sowie anderer Anlagen und
  • verschiedene Arten von Schwachstellen, sowohl technischer als auch anderer Art, die möglicherweise in der 5G-Lieferkette entstehen könnten.
Darüber hinaus waren an den nationalen Risikobewertungen zahlreiche verantwortliche Akteure in den Mitgliedstaaten beteiligt, darunter die für Cybersicherheit und Telekommunikation zuständigen Behörden sowie die Sicherheits- und Nachrichtendienste, die ebenfalls ihre Zusammenarbeit und Koordinierung verstärkt haben.
Auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Informationen werden die Mitgliedstaaten nun gemeinsam mit der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) bis zum 1. Oktober 2019 eine EU-weite Risikobewertung vornehmen. Gleichzeitig wird die ENISA – als weitere Zuarbeit – die 5G-Bedrohungslage analysieren.
Nach dem jüngsten Inkrafttreten des Rechtsaktes zur Cybersicherheit Ende Juni 2019 werden die Kommission und die EU-Cybersicherheitsagentur nun einen EU-weiten Zertifizierungsrahmen aufstellen. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, mit der Kommission und der EU-Cybersicherheitsagentur zusammenzuarbeiten, damit das Zertifizierungssystem für 5G-Netze und -Ausrüstungen vorrangig eingerichtet werden kann.
Bis zum 1. Oktober 2020 sollten die Mitgliedstaaten dann in Zusammenarbeit mit der Kommission die Auswirkungen dieser Maßnahmen bewerten und den weiteren Handlungsbedarf prüfen. Dabei sollte die koordinierte europäische Risikobewertung berücksichtigt werden.
Unterstützt werden die gemeinsamen Anstrengungen zur Cybersicherheit von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), z.B. im Bereich der Sicherheit von Telekommunikationsnetzen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den nationalen Regulierungsbehörden hat die ENISA technische Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden in Bezug auf die Meldung von Sicherheitsvorfällen, Sicherheitsmaßnahmen und Bedrohungen sowie für Anlagen ausgearbeitet. Ferner soll die ENISA Unterstützung bei der Ausarbeitung einer koordinierten Risikobewertung von 5G-Netzen leisten und auf die Entwicklung eines EU-weiten Zertifizierungssystems hinarbeiten, das im Rechtsakt zur Cybersicherheit vorgesehen ist.


Schnelles Internet für Europas Regionen

In Panorama Nr. 69 konstatiert die Europäische Kommission, dass sich die faktisch vorhandene digitale Lücke zwischen ländlichen und städtischen Gebieten nicht kurzfristig beheben lassen wird. Man arbeite daher daran, die Breitband-Kompetenzbüros (BCOs) in der gesamten EU zu unterstützen. Im nächsten EU-Förderzeitraum (2021-2027) sollen den BCOs entsprechende Mittel zugewiesen werden. Dafür wird insbesondere auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und die Fazilität „Connecting Europe" sowie auch auf neuere Instrumente wie den Europäischen Fonds zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur (Connecting Europe Broadband Fund, CEBF) oder InvestEU zurückgegriffen werden.
Seitens der Mitgliedstaaten und Regionen hofft die EU-Kommission auf eine Fortführung bzw. den Ausbau der bestehenden Kooperation, so dass für den Zugang zu notwendigen Unterstützungsmaßnahmen für die in ländlichen Gebieten benötigten Strukturen gesorgt wird.

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